Das viel diskutierte Gebäudeenergie- alias Heizungsgesetz ist Geschichte. Am Freitag machte nach dem Beschluss im Bundestag auch der Bundesrat im Eilverfahren den Weg für seinen Nachfolger frei. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) passierte die Länderkammer, nachdem ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheiterte. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz größtenteils bereits am heutigen Samstag in Kraft.

Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Akzeptanz und Flexibilität für Eigentümer. Energieverbände begrüßen die schnelle Verabschiedung, doch die Reform bleibt politisch und fachlich umkämpft.

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Kern der Initiative ist die Abkehr von bisherigen Vorgaben. Die seit 2023 geltende Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt ebenso wie pauschale Betriebsverbote. Eigentümer erhalten die freie Wahl zwischen Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse-, Gas- oder Ölheizungen. Die Klimaziele sollen künftig vor allem über den Brennstoffmarkt erreicht werden. Ob dieses Konzept funktioniert, soll erst 2030 eine Evaluation zeigen.

Die umstrittene „Bio-Treppe“