Ein „gutes Gesetz für die Freiheit“ nannte es Unionsfraktionsvize Sepp Müller: das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Die Regierung vertraue den Hauseigentümern wieder. Die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden sprach dagegen von einem „Teuer-heizen-Gesetz“, der „schlechtesten Wirtschaftspolitik aller Zeiten“.Der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt mit dem Gesetz weiter erlaubt, wenn diese einen steigenden Anteil von klimafreundlichen Brennstoffen nutzen. Die sogenannte Biotreppe beginnt 2029 bei zehn Prozent und steigt bis 2040 auf 40 Prozent. Unabhängig davon müssen die Anbieter von Brennstoffen künftig eine „Grüngas-/Grünheizöl-Quote“ erfüllen, die 2028 bei einem Prozent beginnt und schrittweise steigen soll.Im Fall von vermieteten Wohnungen sollen die Kosten für die Biobrennstoffe, CO₂-Preis und Netzentgelte hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist, dass Gasheizungen in der Anschaffung günstiger sind als Wärmepumpen, im Betrieb häufig jedoch teurer. Mieter- und Sozialverbände warnen vor einer Kostenfalle für Mieter. Für private Vermieter mit bis zu sechs Wohnungen wurde im parlamentarischen Verfahren eine Härtefallregel eingefügt, mit der sie unter bestimmten Umständen einen Teil der Kosten nicht mittragen müssen.Ein langes RingenDer Weg zu dem Gesetz war kompliziert. Die SPD wollte die Vorgabe des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) beibehalten, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen mussten. Die Union pochte darauf, die 65-Prozent-Regel abzuschaffen. Die Gespräche zwischen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) zogen sich lange hin.Als der Gesetzentwurf vorlag, meldete sich der Normenkontrollrat der Bundesregierung mit ungewohnt scharfen Worten zu Wort. Das Gesetz erzeuge zusätzliche Bürokratie und mehre „die Frustration gegenüber Staat und Politik“. Es handele sich um eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“, urteilte das Gremium.Auf den letzten Metern ist das Gesetz noch etwas bürokratischer geworden. Weil der Satz „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“ aus dem früheren Gesetz gestrichen wurde, steht dort nun, die Bundesregierung werde bis zum 1. Dezember 2026 in einem weiteren Gesetz die „Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen“.Der Versuch der Linken, die Abstimmung im Bundestag juristisch aufzuhalten, scheiterte. Das Tauziehen vor Gericht dürfte jedoch weitergehen. Umweltverbände haben Klagen gegen das Gesetz angekündigt, weil es aus ihrer Sicht einen Rückschritt beim Erreichen der Klimaziele darstellt.
Bundestag beschließt Heizungsgesetz: Jetzt kommt die Biotreppe
Der Bundestag beschließt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt erlaubt – unter Auflagen.










