Die Europäische Kommission fordert die beiden Plattformen Facebook und Instagram auf, ihr Angebot grundlegend zu ändern. Konkret sollen die beiden zum Meta-Konzern gehörenden Plattformen das automatische Abspielen von Videos und das „unendliche Scrollen“ standardmäßig deaktivieren. Weiter nennt die EU-Kommission „effektive Bildschirmzeit-Pausen“ und die empfohlenen Inhalte weniger darauf auszurichten, dass sie die Nutzer online und bei der Stange halten.Ziel ist es, Facebook und Instagram weniger abhängig machend zu gestalten. Dafür haben die Plattformen von Meta nach Ansicht der Kommission bisher zu wenig getan. Das gilt insbesondere für Jugendliche. Facebook und Instagram verstoßen damit gegen das EU-Digitalgesetz DSA. Die Kommission hatte deshalb schon im Mai 2024 ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta eingeleitet.Die – noch nicht endgültige – Entscheidung zu Facebook und Instagram ist nicht die erste aus Brüssel zu der von Onlineplattformen ausgehenden Suchtgefahr. Die Kommission hatte Anfang Februar ein ähnlich lautendes Urteil zu Tiktok gefällt. Sie setze damit als erster Akteur der Welt Maßstäbe gegen das süchtig machende Design von Onlineplattformen, hatte damals ein hochrangiger EU-Beamter betont. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der anschwellenden Debatte über ein mögliches Verbot sozialer Medien für Jugendliche in der EU.Entscheidung über Bann sozialer Medien im HerbstDie Verfahren gegen die drei Plattformen lassen sich als Auftakt für eine weitergehende Entscheidung lesen, die im Herbst ansteht: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dürfte Anfang September in ihrer alljährlichen Rede zur Lage der EU ein Verbot sozialer Medien für Jugendliche ankündigen. Davon zumindest gehen Insider in Brüssel fest aus. Am Montag will von der Leyen eine Stellungnahme dazu abgeben. Dann legt eine Expertengruppe einen Bericht dazu vor. Schon vorgelegt hat die EU eine eigene App zu einer anonymen Altersüberprüfung.Eine knappe Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten unterstützt ein solches Verbot. Wie es genau ausgestaltet und welches Mindestalter gesetzt würde, ist aber völlig offen. Im Gespräch sind unterschiedliche Varianten, von einem direkten Verbot bis zu einer verpflichtenden Einverständniserklärung der Eltern. In der Zwischenzeit hat eine Reihe von Mitgliedstaaten nationale Verbote vorangetrieben. Dazu gehört neben Frankreich, Spanien, Dänemark und Griechenland auch Deutschland. Konkrete Vorstöße dazu gibt es hierzulande allerdings momentan nicht.„Der Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit der Europäer muss für Social-Media-Plattformen oberste Priorität haben“, sagte die zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Henna Virkkunen. Das Gesetz über digitale Dienste ziehe Plattformen für die suchterzeugende Gestaltung und die Folgen ihrer Dienste zur Verantwortung. „Wir setzen uns voll und ganz für die Durchsetzung unserer Rechtsvorschriften in Europa ein“, betonte sie weiter. Letzteres dürfte sie hervorgehoben haben, weil US-Präsident Donald Trump die EU immer wieder angreift, wenn die Kommission gegen amerikanische Digitalkonzerne vorgeht.Metas Elternkontrolle erfordert große technische KenntnisseDie Ansätze zur Änderung des Designs von Facebook und Instagram sind zunächst einmal nur Vorschläge. Die Plattformen können auch andere Ideen vorlegen. Das Urteil der Kommission lässt ihnen letztlich aber kaum Spielraum. Die Plattformen „belohnten“ ihre Nutzer andauernd mit neuen Inhalten, wenn sie nach unten scrollten, bemängelt die EU-Behörde. Dieses „unendliche Scrollen“ setzte das Gehirn in einen „Autopilotmodus“. Das führe zu zwanghaftem Verhalten. Die Nutzer verlören die Selbstkontrolle, heißt es weiter. Das hätten wissenschaftliche Studien gezeigt. Autoplay und Pushnachrichten hätten einen ähnlichen Effekt.Die Kommission kritisiert auch, dass die Elternkontrolle von Meta faktisch nicht funktioniere. Eltern ohne umfassende technische Fähigkeiten seien damit überfordert. Und selbst mit solchen Fähigkeiten müssten sie viel Zeit investieren, um sich damit vertraut zu machen.Meta hat nun zunächst einmal Gelegenheit, die Entscheidung zu prüfen und auf die Vorwürfe zu reagieren. Wenn die Kommission anschließend zu dem Schluss kommt, dass das Problem weiterbesteht, droht dem Unternehmen eine Strafe von bis zu sechs Prozent des Umsatzes auf der Welt. Dies kann sich allerdings noch eine Weile hinziehen. Im Fall von Tiktok steht die endgültige Entscheidung nach wie vor aus.