Die EU-Kommission sieht bei Instagram und Facebook eine zu grosse Suchtgefahr – reagiert Zuckerberg nicht, droht eine hohe StrafeWie gefährlich sind Instagram und Facebook für Kinder und Jugendliche? EU-Prüfer erheben nach zweijährigen Ermittlungen Vorwürfe gegen den Meta-Konzern.10.07.2026, 12.34 Uhr3 LeseminutenWie gross ist das Suchtpotenzial von Facebook und Instagram für Kinder? Die EU-Kommission verlangt von Meta Änderungen an der Funktionsweise der sozialen Netzwerke.Getty Images Europe(dpa) Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu grosse Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der amerikanische Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als zwölf Milliarden Euro sein.Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für soziale Netzwerke veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben.Auch gegen Tiktok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.Warum die EU-Kommission Suchtgefahr befürchtetBei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist. Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, liessen sich leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook seien nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse hätten und sich die Mühe machten, sie wirklich zu verstehen.Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission vor:Standardmässige Deaktivierung des endlosen Scrollens und des automatischen Abspielens von VideosEinführung wirksamer BildschirmpausenAnpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichtenDruck auf Meta wegen KinderschutzGegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Brüssel verlangt von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – sonst droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenig Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen des Mangels an Jugendschutz dauert bereits über zwei Jahre.In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform Youtube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen einer 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.Passend zum Artikel