Am Ende bedurfte es noch einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, damit sich der Bundestag am Freitag mit Nina Warkens Sparpaket für das Gesundheitswesen befassen konnte. Abgeordnete der Opposition hatten per Eilantrag gefordert, die Abstimmung über das Gesetzesvorhaben zu verschieben. Doch die Karlsruher Richter lehnten das ab. Nach einer lebhaften Debatte hat sich am Freitagmorgen die Mehrheit des Parlaments für das Gesetz ausgesprochen, es kann damit wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Warum es aus Sicht der Bundesregierung nötig wurde und welche Auswirkungen es auf das Gesundheitswesen hat: die wichtigsten Fragen und Antworten.