GastkommentarLeander IslerDer Staat sollte nicht Krippen subventionieren, sondern die Erwerbstätigkeit von Eltern fördernDie neue Betreuungszulage des Bundes belohnt eine bestimmte Betreuungsform, nicht das politische Ziel: Sie subventioniert Krippen, statt erwerbstätige Eltern zu entlasten. Das ist ordnungspolitisch der falsche Hebel und sozialpolitisch ein Eigentor.10.07.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenVom Staat begünstigt wird, wer seine Kinder institutionell betreuen lässt.ImagoRund 66 Prozent der Kinder unter 13 Jahren werden in der Schweiz familienergänzend betreut, 39 Prozent besuchen eine Kita, einen Hort oder eine schulergänzende Einrichtung. Doch 31 Prozent der Kinder werden mindestens wöchentlich von den Grosseltern gehütet, weitere 10 Prozent von anderen Personen aus dem Umfeld, etwa Verwandten, Freunden oder Nachbarn.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Allein der Betreuungsaufwand der Grosseltern summiert sich laut Bundesamt für Statistik auf rund 157 Millionen Stunden im Jahr. Diese Familien organisieren Vereinbarkeit ebenso verlässlich wie jene mit einem Krippenplatz – nur eben anders.Förderung ohne TreffsicherheitEnde Dezember 2025 hat das Parlament eine Betreuungszulage beschlossen, die jährlich rund 600 Millionen Franken kostet. Sie hilft jenen Eltern, die ihr Kind in eine Institution geben, und nur diesen. Die neue Betreuungszulage wird über das Familienzulagengesetz finanziert, beträgt 100 Franken pro Monat und Betreuungstag, bei fünf Tagen bis zu 500, und fliesst nur, wenn das Kind entgeltlich in einer Institution betreut wird.Grosseltern, andere Verwandte und Nannys sind ausdrücklich ausgeschlossen. An einen Mindestbeschäftigungsgrad ist sie nicht geknüpft; ein Minipensum genügt. Belohnt wird also nicht, dass Eltern arbeiten, sondern dass das Kind in einer Einrichtung betreut wird.Das verkehrt die Begründung der Vorlage in ihr Gegenteil. Sämtliche bürgerlichen Argumente für staatliche Mittel stützen sich auf den Arbeitsmarkt: bessere Vereinbarkeit, mehr Erwerbspensen, Linderung des Fachkräftemangels, am Ende höhere Steuereinnahmen. Dieses Ziel erreicht eine Mutter, die dank den Grosseltern 80 Prozent arbeitet, genauso wie eine, die ihr Kind in die Krippe gibt. Wer das eine fördert und das andere übergeht, fördert nicht das Ziel, sondern eine Lebensform.Dass die Zulage die Erwerbsleistung nicht abbildet, war dem Parlament bewusst: Ein Antrag, sie an einen Mindestbeschäftigungsgrad zu knüpfen, scheiterte in der nationalrätlichen Bildungskommission am Hinweis auf den administrativen Aufwand, und der Nationalrat lehnte ihn ab. Verlangt wird seither nur, dass beide Eltern überhaupt erwerbstätig sind – ein Minipensum genügt –, während die Auszahlung strikt an die Institution gebunden ist.Das ist das Schlechteste aus beiden Welten: Die Zulage knüpft weder an die Erwerbsleistung an, noch bleibt sie gegenüber der Betreuungsform neutral. So schafft sie Mitnahmeeffekte bei jenen, die ohnehin eine Krippe nutzen, und lässt jene leer ausgehen, die das volkswirtschaftlich erwünschte Verhalten ohne Institution zeigen.Sozialpolitisch kommt ein unbequemer Befund hinzu. Von den Kindern aus Haushalten der obersten Einkommensklasse werden rund 80 Prozent familienergänzend betreut, aus der tiefsten Einkommensklasse 41 Prozent. Bei den Kitas ist die Spreizung noch grösser (62 gegenüber 23 Prozent, 2021). Je höher das Einkommen, desto häufiger der Krippenplatz und damit der Anspruch auf die Zulage.Finanziert wird die Zulage über Lohnbeiträge, die alle Erwerbstätigen tragen. So finanziert die Einverdienerfamilie auf dem Land über ihre Lohnabzüge die Zulage der gutverdienenden Doppelverdienerfamilie in der Stadt, deren Kind so oder so in der Krippe ist.Die Schieflage ist überdies kein Einzelfall, sondern bereits ins Steuerrecht eingebaut. Wer sein Kind fremdbetreuen lässt, kann bei der direkten Bundessteuer pro Kind bis zu 25 800 Franken abziehen. Wer es im eigenen Umfeld betreut oder betreuen lässt, kann nichts geltend machen. Es wird nur begünstigt, wer institutionell betreut.Für die Familien hat das handfeste Folgen. Wer sein Kind auch nur einen Tag pro Woche in eine Kita gibt, erhält die Betreuungszulage und den Steuerabzug – und, bei tieferem Einkommen, die kommunale Subvention obendrauf. Ganz oder teilweise von Grosseltern, Verwandten oder Freunden betreut werden rund 40 Prozent der Kinder. Das ist häufiger, als sie ausschliesslich die Krippe nutzen. Diesen Beitrag honoriert der Staat aus keinem der drei Töpfe. Da Zulage und Steuerabzug pro Kind anfallen, wächst dieser Abstand mit jedem weiteren Kind in der Krippe. Damit setzt der Staat keinen Anreiz, obwohl auch hier beide Eltern arbeiten können.Die Einverdienerfamilie auf dem Land finanziert die Zulage der gutverdienenden Doppelverdienerfamilie in der Stadt.Dass die politische Debatte nur um die institutionelle Betreuung kreiste, hat auch mit Organisationsmacht zu tun: Die Anbieterseite ist national verbandsmässig organisiert. Ihr Branchenverband Kibesuisse, seit 2020 von der SP-Ständerätin Franziska Roth präsidiert, war als Stimme präsent. Familien, die ihre Kinder selbst, über die Grosseltern, andere Familienangehörige oder über Freunde betreuen, sind nicht organisiert.So standen am Ende zwei Modelle zur Wahl, die beide das Geld an die Institutionen lenkten, und die familiäre Betreuung kam in keinem vor. Bezeichnend ist, dass selbst Kibesuisse – der Verband, der den Zulagen-Ansatz 2023 noch als «Giesskanne» verworfen hatte – die Vorlage mittrug, nachdem dem Sektor 200 Millionen Franken für Qualität und Ausbau zugesichert worden waren. Konzentrierter Nutzen, verteilte Kosten – erstes Kapitel aus dem Lehrbuch der politischen Ökonomie.Die betreuungsneutrale AlternativeOrdnungspolitisch korrekt wäre, die Logik der Vorlage umzukehren: nicht die Betreuungsform fördern, sondern das Ziel – Förderung der Erwerbstätigkeit der Eltern – und gegenüber dem Weg neutral zu bleiben. Die Bildungskommission verwarf die Anknüpfung an den Beschäftigungsgrad als zu bürokratisch.Das ist ein Scheinargument: Der Staat muss die Erwerbstätigkeit nicht neu erheben, er kennt sie längst. Die Familienzulagen laufen über die Ausgleichskassen, denen das Erwerbseinkommen der Eltern ohnehin gemeldet wird. Dass eine solche Anknüpfung praktikabel ist, zeigen Kantone wie Luzern, wo die Betreuungsbeiträge seit Jahren an Erwerbspensum und Einkommen geknüpft sind und die Eltern den Anbieter selbst wählen. Eine schlanke Alternative wäre es, die bestehende, betreuungsneutrale Familienzulage anzuheben. Beides wäre Familienförderung.Was 2003 als befristete Anstossfinanzierung begann und mehrfach verlängert wurde, hat das Parlament mit dem UKibeG ins Unbefristete übergeführt: Aus dem temporären Impuls ist eine Dauersubvention in der Höhe von 600 Millionen geworden. Das institutionsgebundene Modell ist die Subventionierung eines einzelnen Sektors.Leander Isler arbeitet im Bereich Informationssicherheit und Compliance und kommentiert schweizerische Sicherheits-, Finanz- und Gesellschaftspolitik.Passend zum Artikel
Krippe statt Wahlfreiheit? Die Schieflage staatlicher Unterstützung
Die neue Betreuungszulage des Bundes belohnt eine bestimmte Betreuungsform, nicht das politische Ziel: Sie subventioniert Krippen, statt erwerbstätige Eltern zu entlasten. Das ist ordnungspolitisch der falsche Hebel und sozialpolitisch ein Eigentor.














