Alleinerziehende Elternteile können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur selten.Unterhaltsvorschuss nur noch bis 16Nach einer Reform 2017 fließt das Geld bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung. Laut einem Sprecher des Bundesfamilienministeriums haben sich die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss seitdem vervierfacht. Um die Sparvorgaben an ihr Ministerium zu erfüllen, will Prien den Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag des Kindes gewähren.

Die Ministerin verwies zudem auf einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung, das Unterhaltsvorschussrecht anzupacken. Die Länder müssten die Eintreibung stärker forcieren, der Druck auf säumige Zahler müsse erhöht werden, »etwa dadurch, dass wir die Verhängung von Fahrverboten schon im Verwaltungsverfahren möglich machen«, erläuterte Prien. Das heißt: Wer nicht zahlt, soll seinen Führerschein verlieren.Der Beschluss zur Reform habe »schmerzhafterweise« gefasst werden müssen, so Prien. Manche soziale Standards müssten wegen der schwierigen öffentlichen Finanzlage zurückgefahren werden.