Wer sich oft über falsch abgestellte E-Roller oder rücksichtslose Fahrer ärgert, hat nun Grund zum Aufatmen: Bei Unfällen mit Elektrorollern gelten künftig strengere Regeln für deren Vermieter. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet , durch die die Geschädigten leichter an Schadensersatz kommen sollen.
»Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden«, erläuterte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).Deshalb führt der Bundestag eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Damit muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. Bei Unfällen mit parkenden Elektroscootern müssen Geschädigte außerdem nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat.











