Stand: 10.07.2026 • 08:14 Uhr

In den letzten Jahren ist die Zahl der Unfälle durch E-Scooter deutlich gestiegen. Bislang blieben Opfer oft auf ihren Kosten sitzen. Neue Haftungsregeln sollen die Lage für Geschädigte verbessern.

Wer von einem E-Scooter angefahren wird oder auf dem Bürgersteig über einen umgestürzten Roller stolpert, soll nicht mehr auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, durch die die Unfallopfer leichter an Schadenersatz kommen sollen. Begründet wird die Gesetzesverschärfung mit der deutlichen Zunahme von Unfällen.

Vermieter werden in die Pflicht genommen

Für Unfälle mit E-Scootern sollen künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen. "Es gibt schlichtweg keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden", sagte sie.