Stand: 09.07.2026 • 17:44 Uhr

Onlinedienste könnten bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen dürfen. Im EU-Parlament fand ein Antrag, eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln abzulehnen, nicht die erforderliche Mehrheit

Eine Abstimmung im EU-Parlament macht den Weg dafür frei, die nötige rechtliche Grundlage für die sogenannte Chatkontrolle light zu schaffen. Ein Antrag, eine vom EU-Ministerrat vorgeschlagene Verlängerung von Ausnahmeregelungen bei der Chatkontrolle abzulehnen, wurde zwar von der relativen Mehrheit der Abgeordneten unterstützt, fand aber nicht die dafür erforderliche absolute Mehrheit. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren weitergehen.

Das heißt, Unternehmen wie Meta - der Konzern hinter WhatsApp und Instagram - oder Microsoft und Google könnten schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen.

Konkret können sie die Kommunikation durch ein automatisiertes Verfahren laufen lassen, das auf Basis von technischen Daten Bilder oder Videos erkennt, die bereits als verbotene Darstellungen bekannt sind, um deren Weiterverbreitung zu unterbinden und diese zu melden.