Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern
9. Juli 2026, 13:53 Uhr
Die Landesregierung hat das Fragerecht eines AfD-Abgeordneten nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts verletzt. (Archivbild)
© Bernd Wüstneck/dpa
Die Landesregierung hat dem AfD-Landtagsabgeordneten Paul-Joachim Timm nicht ausreichend auf Fragen zu Accounts geantwortet, die der Landesverfassungsschutz in sozialen Medien und Chatgruppen zum Sammeln von Informationen betreibt. Sie habe das Fragerecht des Abgeordneten verletzt, entschied das Landesverfassungsgericht in Greifswald.






