Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern

9. Juli 2026, 13:53 Uhr

Die Landesregierung hat das Fragerecht eines AfD-Abgeordneten nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts verletzt. (Archivbild)

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Die Landesregierung hat dem AfD-Landtagsabgeordneten Paul-Joachim Timm nicht ausreichend auf Fragen zu Accounts geantwortet, die der Landesverfassungsschutz in sozialen Medien und Chatgruppen zum Sammeln von Informationen betreibt. Sie habe das Fragerecht des Abgeordneten verletzt, entschied das Landesverfassungsgericht in Greifswald.