Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern
8. Juni 2026, 12:08 Uhr
Das Urteil im Berufungsverfahren traf das Oberlandesgericht Rostock.
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Das Oberlandesgericht Rostock hat im Rechtsstreit zwischen AfD-Landtagsabgeordneten und Kreisverbänden der Linken entschieden, dass zwei vorinstanzliche Urteile zugunsten der AfD abgeändert werden müssen. Zum einen dürften die beiden betroffenen Kreisverbände nicht mehr verbreiten oder äußern, dass AfD-Abgeordnete in einer Landtagsitzung im April 2025 das Zittern des an Parkinson erkrankten Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn imitiert hätten, urteilte der Senat heute in einem Berufungsverfahren. Auch Äußerungen, AfD-Abgeordnete seien «politische und menschliche Arschlöcher» dürften nicht wiederholt werden, da sie eine Beleidigung darstellten.






