Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland
9. Juli 2026, 12:32 Uhr
Der Angeklagte (r) wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
© Uwe Anspach/dpa
Warum wird ein Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt und nicht wegen Totschlags, obwohl ein Mensch gestorben ist? Der entscheidende Unterschied liegt nach Einschätzung des Berliner Strafrechtlers Prof. Dr. Ali B. Norouzi im Vorsatz.












