Stand: 09.07.2026 • 17:47 Uhr

Im Verfahren um den Tod eines Zugbegleiters hat das Landgericht Zweibrücken den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil ist wenig überraschend, bietet aber dennoch Diskussionsstoff.

Es ging schnell am Zweibrücker Landgericht: Nur knapp zwanzig Minuten dauerte die Verkündung des Urteils. Mit knappen Worten schilderte der Vorsitzende Richter, warum die erste Strafkammer den Angeklagten zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Er sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Und nicht des Mordes.

Welchen der beiden Tatbestände das Gericht als erfüllt ansieht, war die Frage, die im Mittelpunkt des Verfahrens stand. Allerdings hat das Gericht schon vor Beginn der Hauptverhandlung klar gemacht, dass es nicht von einer vorsätzlichen Tötung ausgeht. Und ohne Tötungsvorsatz auch kein Mord und auch kein Totschlag.

Videoaufnahmen der tödlichen Schläge