Nach dem Tod des von einem Passagier attackierten Zugbegleiters lehnt das Landgericht Zweibrücken die Mordanklage ab. Es gehe von Körperverletzung mit Todesfolge aus.
Quelle: DIE ZEIT,
AFP,
epd,
maw
Nach dem Tod des von einem Passagier attackierten Zugbegleiters lehnt das Landgericht Zweibrücken die Mordanklage ab. Es gehe von Körperverletzung mit Todesfolge aus.
Nach dem Tod des von einem Passagier attackierten Zugbegleiters lehnt das Landgericht Zweibrücken die Mordanklage ab. Es gehe von Körperverletzung mit Todesfolge aus.
Quelle: DIE ZEIT,
AFP,
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