Nach dem Tod des von einem Passagier attackierten Zugbegleiters lehnt das Landgericht Zweibrücken die Mordanklage ab. Es gehe von Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Nach dem Tod des von einem Passagier attackierten Zugbegleiters lehnt das Landgericht Zweibrücken die Mordanklage ab. Es gehe von Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Acht Termine angesetzt“. Lesen Sie jetzt „Tod im Regionalzug: Prozess am 24. Juni - Keine Mordanklage“.