PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsLange Standzeit schlägt kurze ZulassungRecht: Schadenersatz auf Neuwagenbasis Stand: 11:42 UhrLesedauer: 2 MinutenAuch ein kaum gefahrener Unfallwagen gilt nicht automatisch als neuwertigQuelle: SP-XAuch ein kaum gefahrener Unfallwagen gilt nicht automatisch als neuwertig. Entscheidend kann vielmehr sein, wie lange er vor der Erstzulassung gestanden hat.SP-X/Saarbrücken. Nach einem Unfall können Autobesitzer nicht in jedem Fall Ersatz auf Neuwagenbasis verlangen, auch wenn ihr Fahrzeug erst kurz zugelassen war und nur wenige Kilometer auf dem Tacho hatte. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. Demnach spielt auch das tatsächliche Fahrzeugalter eine Rolle.

Im verhandelten Fall ging es um einen Mercedes-AMG SL 63, der bei einem Verkehrsunfall im Oktober 2023 beschädigt worden war. Ein Gutachter hatte Reparaturkosten von rund 19.500 Euro netto und eine merkantile Wertminderung von 7.500 Euro ermittelt. Die Versicherung regulierte den Schaden auf Reparaturkostenbasis und zahlte gut 25.000 Euro. Der Fahrzeugbesitzer wollte sich damit nicht zufriedengeben und verlangte eine Abrechnung auf Neuwagenbasis. Er machte einen Anspruch von rund 188.750 Euro geltend, Zug um Zug gegen Übergabe des beschädigten Fahrzeugs. Er begründete das damit, dass der Wagen zum Unfallzeitpunkt weniger als einen Monat zugelassen gewesen und keine 500 Kilometer gefahren sei.