PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsZustandsnoten bei privatem Oldtimer-Kauf verbindlichRecht: GebrauchtwagenverkaufVeröffentlicht am 21.08.2025Bei einem Privatverkauf kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließenQuelle: SP-XBei einem Privatverkauf kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Bei Oldtimern ist aber Vorsicht geboten.SP-X/Karlsruhe. Beim Oldtimerverkauf sind Zustandsnoten im Kaufvertrag verbindlich. Sie gelten auch bei einem privaten Handel als Teil der Beschaffenheitsvereinbarung, wie nun der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Im verhandelten Fall hatte ein Käufer einen MG Roadster von 1973 erworben. Der Verkäufer hatte in Anzeige und Vertrag den Erhaltungszustand mit der Note „2-3“ angegeben, gleichzeitig aber die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Als der Wagen wegen gravierender Rostschäden keine HU-Plakette erhielt, verlangte der Käufer Rückabwicklung des Geschäfts. In den Vorinstanzen scheiterte er, weil die Gerichte die Zustandsnote nicht als verbindliche Zusage werteten.

Der BGH hob diese Entscheidungen nun auf. Zustandsnoten seien in der Oldtimer-Szene branchenüblich und für den Wert eines Fahrzeugs entscheidend. Daher müsse die Angabe im Vertrag regelmäßig so verstanden werden, dass der Verkäufer für einen entsprechenden Erhaltungszustand einstehe. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort muss nun geprüft werden, ob der Oldtimer tatsächlich dem angegebenen Zustand entsprach. (Az.: VIII ZR 240/24)