Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland

9. Juli 2026, 11:26 Uhr

Anwalt Tekinoglu vertritt die Familie des Opfers.

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Im Fall des in Rheinland-Pfalz getöteten Zugbegleiters will die Familie des Opfers den Schuldspruch vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. «Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht», sagte Anwalt Yalcin Tekinoglu. Zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sei ein «Fehlurteil».