Startseite
Vergesellschaftung
Wie im Juli bekannt wurde, will die schwarz-rote Bundesregierung die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene verbieten – obwohl dies sogar im Grundgesetz festgehalten ist. In Berlin steht indes die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus. Wie geht es jetzt weiter?
Verbot von Vergesellschaftungen
Das doppelte Spiel der SPD












