Der andere BlickDie Kritik an Kanzler Merz ist wohlfeil: Wer Immobilienfirmen enteignen will, sendet ein verheerendes Signal ausDie deutsche Regierung will den Bundesländern verbieten, Mietwohnungen in grossem Stil zu vergesellschaften. Damit will sie linke Pläne im Land Berlin durchkreuzen. Das Ansinnen ist richtig, obwohl es Symbolpolitik ist.07.07.2026, 04.30 Uhr3 LeseminutenHochhäuser in Berlin: In der deutschen Hauptstadt mangelt es an Wohnraum.Sabine Gudath / ImagoBeim Reformprogramm der deutschen Regierung waren auch die beiden SPD-Vorsitzenden auf ihre konservativen Koalitionspartner zugegangen: Bärbel Bas und Lars Klingbeil wollen einen Beschluss mittragen, wonach es den Landesregierungen künftig verboten ist, Mietwohnungen zu vergesellschaften.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Für sozialistische Experimente dieser Art scheint es selbst für die beiden SPD-Chefs nicht mehr die Zeit zu sein. Sie wären kontraproduktiv: Der Staat war noch nie der bessere Vermieter, und das nötige Kapital hätte er ausserdem wohl kaum.Das Grundgesetz würde den Bundesländern allerdings die Enteignung privater Immobilienfirmen erlauben, und daher will die Koalition vorbauen.Der Vorstoss zielt unübersehbar auf das Land Berlin, wo im September gewählt wird und wo die Wohnungsknappheit besonders drückend ist. In Berlin hatte sich 2021 eine Mehrheit in einem Volksentscheid dafür ausgesprochen, grosse private Wohnungskonzerne in Gemeineigentum zu überführen. Politisch bindend war das Votum jedoch nie.Dass Merz reagiert, ist richtigIn den Wahlumfragen liegen Linkspartei und Grüne vorne. Sie haben keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Enteignung grosser Immobilienfirmen vorantreiben wollen. Mit den Sozialdemokraten als Juniorpartner könnte dann ein Senat unter einem linken Regierenden Bürgermeister Ernst damit machen.Dass Bundeskanzler Friedrich Merz nun reagiert, ist richtig. Ein solches Verbot würde in seinen Worten «eine Unsicherheit» beseitigen. Wer sollte noch in den deutschen Immobilienmarkt investieren, wenn das eingesetzte Kapital eines Tages per Gesetz einfach weg sein könnte? Die Pläne von Grünen und Linken hätten ein verheerendes Signal ausgesandt.Die Lage am Wohnungsmarkt ist angespannt, die Staatskassen sind so gut wie leer. Und ausgerechnet jetzt soll sich der Staat einen riesigen Wohnungsbestand zulegen, um ihn anschliessend so zu bewirtschaften, dass zwar die Mieten niedrig sind, aber die Wohnungen nicht verfallen? Als guter Unternehmer ist bislang keine Regierung aufgefallen – und man ahnt bereits, wer am Ende die Zeche zahlt: der Steuerzahler.Die Kritik aus den eigenen Reihen ist deshalb wohlfeil. So nannte der Abgeordnete Hakan Demir den Vorstoss ein «Wahlgeschenk an die Linke», während seine Kollegin Annika Klose ins Feld führte, dass das Grundgesetz die Vergesellschaftung ja nun einmal erlaube.Deutschland muss um Vertrauen werbenEin Vergesellschaftungsverbot müsste tatsächlich per Bundesgesetz beschlossen werden, und weil das Wohnungswesen eigentlich Ländersache ist, brauchte es dafür sogar eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.Ob die Koalition die nötigen Mehrheiten für ein Vergesellschaftungsverbot erreichen könnte, ist damit zwar fraglich, nicht allein in Anbetracht des Widerstands aus den eigenen Reihen. Trotzdem ist der Vorstoss ein wichtiges politisches Signal, das die Bundesregierung an Investoren im In- und Ausland sendet.Sie sagt damit: Wir werden es nicht hinnehmen, dass mit derlei Enteignungsphantasien auch der letzte Investor abgeschreckt wird, der über ein Engagement in Deutschland nachdenkt. In Anbetracht des sinkenden Investitionsvolumens und einer seit Jahren anhaltenden Stagnation muss das Land um Vertrauen werben.Wer das nicht versteht, hat den Schuss nicht gehört.Passend zum Artikel