Die Bundesanwaltschaft hat einen entscheidenden Schritt getan: Generalbundesanwalt Jens Rommel wirft dem mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteur Serhij K. nunmehr das Begehen eines Kriegsverbrechens vor. Die Sprengung der Ostseepipelines im September 2022 wird von den Karlsruher Ermittlern damit als gezielter Angriff auf ein durch das humanitäre Völkerrecht geschütztes ziviles Ziel gewertet – begangen durch eine ukrainische Kommandoeinheit unter dem Befehl aktiver Offiziere und, so die Einschätzung des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2025, „mit hoher Wahrscheinlichkeit staatlich gesteuert“.
Angesichts dieser gravierenden Bewertung – immerhin geht es um den mutmaßlich staatlich gelenkten Angriff eines Partnerstaates auf kritische deutsche Energieinfrastruktur – stellte diese Zeitung Regierungssprecher Stefan Kornelius in der Bundespressekonferenz die naheliegende Frage: Welche politischen und diplomatischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung für ihr Verhältnis zur Ukraine?
Die Antwort fiel auffällig einsilbig aus. Kornelius erklärte, man kommentiere die Anklageschrift nicht, die Ermittlungsbehörden machten ihre Arbeit, „der Rechtsstaat nimmt seinen Lauf“. Man warte die Ergebnisse des rechtsstaatlichen Verfahrens ab.






