Vorwurf des Kriegsverbrechens: Deutschlands Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmasslichen Nord-Stream-AttentäterLange blieb die Nord-Stream-Sabotage vom September 2022 ohne Konsequenzen. Nun soll ein mutmasslicher ukrainischer Saboteur bald in Hamburg vor Gericht stehen.Armin Arbeiter, Berlin02.07.2026, 14.26 Uhr3 LeseminutenDer frühere ukrainische Offizier und mutmassliche Saboteur Serhi K. sitzt in Untersuchungshaft.Thilo Schmuelgen / ReutersWaren die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen im September 2022 ein Kriegsverbrechen? Die deutsche Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft genau das dem Ukrainer Serhi K. vor. Er soll der Anführer der siebenköpfigen Gruppe sein, die damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Projekt angebracht haben soll.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Am Mittwoch erhob die Bundesanwaltschaft Klage gegen ihn. Neben Kriegsverbrechen wirft sie K. unter anderem die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er diese zulässt und wann der Prozess stattfindet.Im Urlaub in Italien wurde K. gefasstMehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte.Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen, Kritiker warfen der deutschen Regierung vor, zu wenig zur Aufklärung beizutragen. Ende August 2025 konnte der mutmassliche Drahtzieher K. allerdings auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls im Urlaub in Italien gefasst werden.Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug.Aufnahmen des Gaslecks nach dem Anschlag im September 2022.APLaut Ermittlern begab sich Serhi K. am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segeljacht «Andromeda», die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte. Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben.Serhi K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmassliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne.Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates, in diesem Fall der Ukraine, ausgeführt wurde. Die ukrainische Regierung bestreitet das. Wäre es dennoch der Fall, stünde das einem Verfahren in Deutschland nach Ansicht der deutschen Behörden aber nicht entgegen.Aus deutscher Sicht keine Immunität für Serhi K.So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger eines Staates nicht für «geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte» gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmässige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhi K. wohl nicht berufen.Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte. Das Gegenargument lautet in diesem Fall, dass die Pipelines als russisches Projekt ein legitimes militärisches Ziel gewesen seien.Dass die Taten in internationalen und nicht in deutschen Gewässern stattfanden, liess der dritte Strafsenat in Karlsruhe nicht gelten. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch Deutschland betrafen, hiess es.Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war bereits im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestossen. Ein mutmasslich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und sass dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab.Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline.Passend zum Artikel