Milliardär contra Fiskus: Der reichste Franzose findet, er werde schon genug vom Staat geschröpftBernard Arnault zieht wegen einer Steuernachzahlung vor Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht. Der Chef des Luxusgüterkonzerns LVMH hat genug davon, dass der Staat immer tiefer in seine Taschen greift.07.07.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenBernard Arnault, CEO des Luxuskonzerns LVMH, bei einem Auftritt an der Pariser Technologiemesse Vivatech am 17. Juni.Abdul Saboor / Reuters22,5 Millionen Euro dürften für den reichsten Franzosen und derzeit neuntreichsten Menschen der Welt eigentlich kaum der Rede wert sein. Das Wirtschaftsmagazin «Forbes» schätzte das Vermögen von Bernard Arnault und seiner Familie kürzlich auf rund 151,6 Milliarden Dollar (rund 129 Milliarden Euro). Doch dem Chef des französischen Luxuskonzerns LVMH geht es ums Prinzip.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Symbolfigur in FrankreichVergangene Woche bestätigte das Pariser Verwaltungsberufungsgericht eine entsprechende Steuernachforderung gegen Arnault und seine Ehefrau Hélène Mercier-Arnault. Der Milliardär kündigte daraufhin umgehend an, das Urteil vor dem Conseil d’État, dem höchsten französischen Verwaltungsgericht, anzufechten.Auslöser des Streits ist eine Auszahlung von knapp 50 Millionen Euro aus der belgischen Familienholding Pilinvest. Arnault wertete sie als steuerfreie Kapitalrückzahlung. Die französischen Steuerbehörden kamen dagegen zu dem Schluss, dass es sich grösstenteils um eine Gewinnausschüttung und damit um steuerpflichtiges Einkommen handle. Dieser Auffassung schloss sich das Verwaltungsgericht an.Arnault könnte die Sache wohl auf sich beruhen lassen, aber er fürchtet, dass mit dem Entscheid ein Grundprinzip seines Firmenimperiums infrage gestellt wird. Seine Familie hält die Kontrolle über LVMH nicht direkt, sondern über mehrere Holdinggesellschaften. Viele europäische Unternehmerfamilien organisieren ihren Besitz auf ähnliche Weise. So behalten sie über Generationen hinweg die Kontrolle über ihre Konzerne und können zugleich steuerliche Vorteile nutzen. Sollte der Fiskus mit seiner Rechtsauffassung auch vor dem Conseil d’État Erfolg haben, dürften ähnliche Konstruktionen künftig genauer geprüft werden.Der Fall trifft den Milliardär aber auch persönlich. Kaum ein Unternehmer verkörpert die wirtschaftliche Erfolgsseite in Frankreich so sehr wie er. Mit LVMH hat der 76-Jährige aus französischen Traditionsmarken den weltweit grössten Luxuskonzern geformt. Arnault gehört zu den Konzernchefs, die im Élysée ein- und ausgehen, regelmässig begleitet er Präsident Emmanuel Macron bei wichtigen Auslandsreisen.Schwieriges Verhältnis zu den SuperreichenDas Verhältnis der Franzosen zu ihren Superreichen aber ist ambivalent. Das Land liebt Unternehmer, die französische Marken in die Welt tragen. Es misstraut ihnen jedoch, sobald der Eindruck entsteht, sie könnten sich dem Zugriff des Staates entziehen. Anders als in den USA gilt Reichtum in Frankreich nicht in erster Linie als Zeichen persönlichen Erfolgs, er steht immer auch unter Rechtfertigungsdruck: Was gibt der Reiche der Republik zurück?Arnault hat diese Debatte selbst angeheizt. Als der von der französischen Linken gefeierte Ökonom Gabriel Zucman vergangenes Jahr eine Mindeststeuer für Milliardäre forderte, reagierte der LVMH-Chef ungehalten. Zucman sei ein «Aktivist der extremen Linken», schimpfte Arnault. Wie könne man ausgerechnet ihn angreifen, obwohl er persönlich «wahrscheinlich der grösste Steuerzahler Frankreichs» sei und über seine Unternehmen ebenfalls zu den wichtigsten Beitragszahlern des Sozialsystems gehöre?Im Streit mit dem Fiskus zieht Arnault nun alle Register. Selbst auf die Europäische Menschenrechtskonvention beruft sich der Milliardär. Die neue steuerliche Bewertung seiner Holdingstruktur sei diskriminierend und breche mit der bisherigen Rechtsprechung, argumentierten seine Anwälte. Das Verwaltungsberufungsgericht überzeugte das nicht. Nun liegt der Fall bei Frankreichs obersten Verwaltungsrichtern.Passend zum Artikel