Große Aufregung in Deutschland: Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat angeregt, die während der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung abzuschaffen und Arbeitnehmer zu verpflichten, vom ersten Tag an eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Bisher war das gesetzlich erst nach dem dritten Tag nötig, Betriebe durften die AU aber schon früher verlangen.Das Ziel der Union, hinter der viele Arbeitgeber stehen, ist klar: Gefälligkeitsattests am Telefon, oft ohne jeglichen Arztkontakt, sollen entfallen. Die als besonders hoch empfundenen Fehlzeiten in Deutschland will man senken, um die Arbeitgeber zu entlasten und die Wirtschaft anzukurbeln. Tatsächlich müssen die Unternehmen zwischen 82 und 85 Milliarden Euro im Jahr für die Lohnfortzahlung aufbringen, rund 1000 Euro je Einwohner; das ist mehr als der aufgestockte Wehretat.Für das Jahr 2024 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Produktionsausfälle wegen Krankheit auf 134 Milliarden Euro berechnet. In der gesamten Bruttowertschöpfung seien 227 Milliarden Euro verloren gegangen. Das Thema ist also nicht trivial, und es lohnt sich ein Blick über den Tellerrand: Wie gehen andere Länder mit Krankmeldungen um? Ein Überblick.Wenig Krankengeld in EnglandIn Großbritannien müssen kranke Arbeitnehmer in den ersten sieben Tagen nicht zum Arzt gehen, um sich krankschreiben zu lassen. Aber sie erhalten nur eine magere Lohnfortzahlung. Das gesetzlich vorgeschriebene Krankengeld gehört im internationalen Vergleich zu den niedrigsten. Bis vor Kurzem galten sogar drei Karenztage, also drei Tage ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Labour-Regierung von Keir Starmer hat das geändert. Seit April ist das neue Arbeitnehmerrechtegesetz in Kraft getreten, das die Karenztage abgeschafft hat. Doch an der niedrigen Lohnfortzahlung änderte sich nichts. Erkrankte erhalten maximal 123,50 Pfund (etwa 143 Euro) für eine ganze Woche.Vielleicht liegt es auch daran, dass sich die Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich genau überlegen, ob sie sich krankschreiben lassen. Im Durchschnitt sind sie laut OECD-Statistik nur etwa 1,6 Wochen im Jahr, also etwa elf Tage, krankgemeldet – das liegt im internationalen Vergleich am untersten Rand.Kranke Japaner setzen ihren Urlaub einIn Japan gibt es keine gesetzlich geregelte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei leichteren Krankheiten stellen die Ärzte daher in der Regel auch keine Krankschreibung aus. Die Arbeitnehmer greifen oft auf ihren bezahlten Urlaub zurück. In kleineren Betrieben läuft die Krankmeldung auf Zuruf. Nur in ernsteren Fällen und erst nach drei Karenztagen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld, das in der Regel bei zwei Dritteln des Gehalts liegt. Große Konzerne haben zwar oft großzügigere Regelungen. Doch wegen des Arbeitsethos und des sozialen Drucks wagen viele Japaner ohnehin nicht, zu Hause zu bleiben. Das könnte als mangelnde Arbeitsmoral oder Schwäche ausgelegt werden.Daher fehlen japanische Arbeitnehmer im offiziellen Durchschnitt nicht einmal drei Tage lang krankheitsbedingt im Jahr. Doch dieser Wert trügt: Als japanische Forscher das Thema genauer unter die Lupe nahmen, kamen sie zu folgendem Schluss: Viele Arbeitnehmer schleppten sich krank zur Arbeit, seien dort aber unproduktiv und dann länger krank, als wenn sie sich ein paar Tage erholen würden. Rechne man diese Tage mit ein, verliere jeder Angestellte im Durchschnitt fast 18 Arbeitstage im Jahr durch Krankheit.In Italien klingelt der AmtsarztDer größte Unterschied zwischen Italien und Deutschland dürfte in der Kontrolle und in drei Karenztagen liegen. Wer sich krankschreiben lässt, muss mit einem Besuch des Amtsarztes zwischen 10 und 12 Uhr sowie 17 und 19 Uhr rechnen. Die Ärzte der Sozialbehörde INPS nehmen Stichprobenbesuche vor oder können von den Arbeitgebern auch in Einzelfällen ausdrücklich beauftragt werden. Unternehmen dürften bei schwerem Verdacht auch einen Privatdetektiv einsetzen. Zudem zahlt die Sozialbehörde INPS das gesetzliche Krankengeld im Regelfall erst vom vierten Krankheitstag an. Jedoch übernehmen in den ersten drei Tagen meist die Arbeitgeber das volle Gehalt oder einen Prozentsatz, der in den Tarifverträgen unterschiedlich hoch festgelegt ist.Das ärztliche Attest wird vom ersten Krankheitstag verlangt, und eigentlich muss dafür auch der Arzt aufgesucht werden, doch reicht in begründeten Fällen meist ein Anruf. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dann von der Praxis direkt an die INPS geschickt, der Arbeitgeber wird informiert. Öffentliche Debatten über das Blaumachen halten sich in engen Grenzen.Tschechen brauchen direkt ein AttestFrüher hatten Arbeitnehmer in der Tschechischen Republik erst vom vierten Krankheitstag an einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Doch das Experiment endete im Jahr 2019 nicht zuletzt deshalb, weil fast jeder zweite Arbeitgeber den Lohn für bis zu vier Tage Krankheit freiwillig weiterzahlte. Allerdings währt die Zahlungsverpflichtung der Arbeitgeber für 60 Prozent vom letzten Brutto auch nur 14 Tage lang. Voraussetzung ist, dass der Kranke am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegt und mindestens drei Monate versichert ist. Dann springt die Sozialversicherung ein.Sie zahlt mit wachsender Krankheitsdauer mehr: von Krankheitstag 30 an sind es 66 Prozent, nach Tag 60 dann 72 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Die Sozialversicherung muss oft einspringen, denn mit 3,1 Wochen Abwesenheit vom Arbeitsplatz liegen die Tschechen schon fast auf deutschem Niveau von 3,5 Wochen.Polen melden sich selten krankAuch in Polen, dem anderen eng mit der deutschen Wirtschaft verflochtenen Nachbarland im Osten Deutschlands, gilt die Lohnfortzahlung vom ersten Krankheitstag an. Allerdings gilt sie nicht für alle Beschäftigten im gleichen Umfang. Hier finanzieren Arbeitgeber in der Regel bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres 33 Krankheitstage im Jahr mit 80 Prozent des Einkommens der vergangenen zwölf Monate, bei den über Fünfzigjährigen sind es nur 14 Tage. Danach springt in beiden Fällen die staatliche Sozialversicherung ein und bezahlt bis zu 182 Tage Krankengeld auf unverändertem Niveau von 80 Prozent.Voraussetzung für Lohnfortzahlung und Krankengeld ist die Vorlage einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt. Polen melden sich selten krank. Nach Angaben der OECD waren es im vergangenen Jahr 1,8 Wochen, etwa halb so viel wie in Deutschland.Spanien: Arbeitgeber zahlen freiwilligAuf den ersten Blick wirken die spanischen Vorschriften streng. Erst am vierten Tag beginnt die Entgeltfortzahlung. Im Nachbarland Portugal gilt eine ähnliche Regelung. Tatsächlich müssen jedoch die meisten Versicherten auf der Iberischen Halbinsel keine Einbußen befürchten. Ihre Arbeitgeber zahlen anfangs zum größten Teil freiwillig, oft vom ersten Krankheitstag an. Das sehen viele Tarifverträge vor. In Spanien ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, vom vierten bis zum 15. Krankheitstag die Vergütung weiterzuzahlen – meistens mindestens 60 Prozent des Nettogrundlohns ohne die Zuschläge des Vormonats. Erst danach kommt der gleiche Betrag von der Sozialversicherung.Vom 21. Krankheitstag an steigt er dann auf 75 Prozent des Basisgehalts. Diese Leistungen können maximal eineinhalb Jahre weiterfließen. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten haben die Beschäftigten sofort einen Anspruch auf 75 Prozent. In Spanien wird ebenfalls heftig über den „absentismo“, die Abwesenheit vom Arbeitsplatz, debattiert, deren Kosten sich im vergangenen Jahrzehnt auf 33 Milliarden Euro verdreifachten. Mehr als die Hälfte davon entfallen auf die Arbeitgeber, da die meisten Krankheitsfälle nicht länger als 15 Tage dauern. Der Spitzenverband CEOE fordert deshalb, die Sozialversicherung solle die Kosten vom ersten Tag an übernehmen.Keine national geregelte Lohnfortzahlung in den USADie Vereinigten Staaten gehören zu den wenigen Industrieländern, die auf nationaler Ebene keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorschreiben. Ein Gesetz aus dem Jahr 1993 berechtigt Arbeitnehmer lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zu unbezahlter krankheitsbedingter Abwesenheit. Es sichert also ihren Arbeitsplatz, nicht ihr Einkommen. Es gibt allerdings strengere Regeln auf lokaler Ebene. Rund 20 Bundesstaaten schreiben Arbeitgebern vor, ihre Beschäftigten im Krankheitsfall weiterzubezahlen. Das sind überwiegend Regionen der Demokratischen Partei, etwa Kalifornien oder New York.In Kalifornien sind je Arbeitnehmer bis zu fünf bezahlte Tage krankheitsbedingter Abwesenheit vorgesehen, wobei einzelne Städte noch eine höhere Grenze haben. In südlichen Bundesstaaten wie Texas gibt es keine gesetzlichen Pflichten zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Entscheidung liegt dann beim Arbeitgeber. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist oft Gegenstand von Tarifverträgen. Insgesamt hatten nach Angaben der Behörde für Arbeitsmarktstatistik im vergangenen Jahr 80 Prozent aller Arbeitnehmer in Privatunternehmen in den USA in irgendeiner Form Anspruch auf Bezahlung im Krankheitsfall.Nach Angaben der OECD sind Amerikaner im Schnitt 1,1 Wochen im Jahr krankgemeldet. In einigen jener Bundesstaaten, die Regeln zur Lohnfortzahlung haben, gelten auch Vorschriften zur Krankschreibung. Sie sehen in der Regel vor, dass Arbeitgeber erst nach einer bestimmten Zeit ein Attest verlangen dürfen, in vielen Fällen sind das drei Tage.In China regeln es die ArbeitgeberEine gesetzliche Regelung, von wann an und wie Atteste eingereicht werden müssen, kennt China nicht. Stattdessen überlässt die Kommunistische Partei, die einem ausgeprägten Wohlfahrtsstaat skeptisch gegenübersteht, die Ausgestaltung den Arbeitgebern. Wie viele Krankentage Arbeitnehmern zustehen, richtet sich nach der Arbeitserfahrung und der Betriebszugehörigkeit. So sind es für Berufseinsteiger etwa drei Monate, nach zehn Jahren und bis fünfzehn Jahren im Unternehmen ist es ein Jahr, nach mehr als zwanzig Jahren können sich Arbeitnehmer zwei Jahre lang krankschreiben lassen. Einen Karenztag kennt China nicht. Verlässliche Daten zur Zahl der Krankheitstage gibt es nicht.Die Höhe des Krankengelds ist weitgehend Sache der Arbeitgeber. Es gibt eine landesweite Untergrenze, die 80 Prozent des lokalen Mindestlohns beträgt. Der Mindestlohn ist vielerorts jedoch so niedrig, dass er kaum Relevanz hat. Einige Regionen wie etwa das wohlhabende Shanghai haben großzügigere Regelungen. Dort werden je nach Dauer der Krankheit und Betriebszugehörigkeit zwischen 40 und 100 Prozent des Lohns gezahlt.Unangemeldete Hausbesuche in ÖsterreichIn Österreich ist die Krankmeldung im Vergleich zu Deutschland strikter geregelt, da Arbeitnehmer härtere gesetzliche Pflichten und Kontrollrechte treffen. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bestätigung vom ersten Tag an verlangen, wenngleich dies in der Praxis zumeist erst vom vierten Krankheitstag an passiert. Fast 15 Kalendertage verbrachten abhängig Beschäftigte zuletzt im Krankenstand. Während die durchschnittliche Dauer sinkt, verzeichnen kurze Fehlzeiten einen Höchststand. Sie machen 44,7 Prozent aller Fälle aus, tragen aber nur zehn Prozent zu den Fehltagen bei. Der Großteil geht weiter auf wenige, aber lange Krankheitsphasen zurück, oftmals Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Erkrankungen.Die größte gesetzliche Krankenversicherung, die Gesundheitskasse, führt oft unangemeldete Kontrollen durch. Im Falle von Verstößen droht der Verlust der Entgeltfortzahlung. Doch sind in Österreich Arbeitnehmer bei Krankheit deutlich länger finanziell abgesichert als in Deutschland. Mit zunehmender Dienstzeit steigt der Anspruch auf bis zu zwölf Wochen volles und weitere vier Wochen halbes Entgelt.Anreize zum Arbeiten in UngarnIn Ungarn geht Kranksein mit Einkommenseinbußen einher. Entsprechend gering fällt die Inanspruchnahme von Krankheitstagen aus. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vom ersten Tag an erforderlich. Ohne das ärztliche Zertifikat gilt das Fernbleiben vom Arbeitsplatz als unentschuldigt.Für die ersten 15 Arbeitstage im Kalenderjahr leisten Arbeitgeber eine Fortzahlung. Diese beträgt 70 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes. Vom 16. Tag an springt die staatliche Sozialversicherung mit dem eigentlichen Krankengeld ein. Dieses beträgt 50 bis 60 Prozent des Lohns und ist gesetzlich streng gedeckelt – der Höchstsatz orientiert sich am Mindestlohn und liegt bei knapp 50 Euro am Tag. Es wird für maximal ein Jahr gezahlt.Formal drei Karenztage in FrankreichIn Frankreich gibt es für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft grundsätzlich eine gesetzliche Karenzzeit von drei Kalendertagen. Danach zahlt die Sozialkasse bis zu 90 Tage die Hälfte des Grundlohns. Das Krankengeld wurde jüngst durch eine Reform auf 41,95 Euro brutto am Tag gedeckelt. In der Praxis übernehmen allerdings viele Arbeitgeber die Lohnfortzahlung während der Karenzzeit ganz oder teils. Diese Verpflichtung kann sich aus Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen ergeben. Zudem ist der Arbeitgeber nach einer gewissen Zeit im Krankenstand in der Regel verpflichtet, eine ergänzende Zahlung zu leisten.Faktisch erhalten Beschäftigte also oft fast ihr volles Gehalt. In vielen Tarifverträgen entfällt die Karenzzeit nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Auch wird keine neue Karenzzeit angewandt, wenn zwischen zwei Krankmeldungen nicht mehr als 48 Stunden liegen, und sie entfällt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine berufliche Erkrankung die Ursache sind. Bei den Krankentagen liegt Frankreich im Industrieländervergleich im Mittelfeld.Von Christian Geinitz, Tim Kanning, Roland Lindner, Andreas Mihm, Philipp Plickert, Hans-Christian Rössler, Christian Schubert, Michaela Seiser, Gustav Theile und Niklas Záboji