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AU-Pflicht: Das gilt künftig bei Krankschreibungen im Job Der Krankenstand in vielen Firmen lag zuletzt auf einem relativ hohen Niveau. Die Koalition will das eindämmen. Für Arbeitnehmer werden Krankmeldungen künftig aufwendiger.

02.07.2026 - 12:33 Uhr Artikel anhörenArbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Pflicht ab dem ersten Krankheitstag. Foto: dpaBerlin. Beschäftigte müssen sich auf strengere Regeln und häufigere Praxisbesuche einstellen, wenn sie wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen können. Die schwarz-rote Koalition plant deutlich schärfere Vorgaben, die hohe Fehlzeiten in Unternehmen eindämmen sollen, wie Kanzler Friedrich Merz (CDU) deutlich machte. Künftig soll demnach als gesetzliche Regel gelten, dass man schon vom ersten Fehltag an eine ärztliche Bescheinigung braucht statt am vierten Tag. Krankschreibungen per Telefon sollen nicht mehr möglich sein.Warum kommt die Verschärfung?Merz sagte: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Und mit „exorbitanten“ Krankenständen in den Unternehmen nach der Corona-Krise finde man sich nicht ab, begründete er die Pläne nach Beratungen im schwarz-roten Koalitionsausschuss. „Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir“, sagte der Kanzler. „Aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“Was genau ist bei Krankschreibungen geplant?Fürs Fernbleiben vom Job soll künftig als gesetzliche Regel gelten, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung verpflichtend wird. Beschäftigte müssen dafür dann direkt in die Praxis gehen und können nicht erst einmal zu Hause bleiben und schauen, wie es ihnen geht. Aktuell muss eine Bescheinigung her, wenn man länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, also am vierten Tag. Arbeitgeber sind aber schon bisher berechtigt, die Vorlage der Bescheinigung früher zu verlangen. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt