Die schwarz-rote Koalition hat sich darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung künftig abzuschaffen.Zudem soll die „unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (AU) stärker bestraft werden, wie die Bundesregierung am Donnerstag mitteilte.Außerdem einigten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsausschuss demnach darauf, eine „verpflichtende Vorlage“ einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „ab dem ersten Tag der Erkrankung“ einzuführen. Betriebe sollen aber davon abweichen können. Telefonische Krankschreibung vor dem Aus Die telefonische Krankschreibung als Alternative zum Gang in die Praxis war zu Pandemiezeiten eingeführt worden, zuletzt aber insbesondere von Arbeitgeberverbänden und aus der Union unter Verweis auf eine hohe Zahl an Krankheitstagen infrage gestellt worden. Im vom Koalitionsausschuss beschlossenen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ heißt es nun wörtlich: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.“ Markus Söder, Friedrich Merz, Bärbel Bas und Lars Klingbeil stellten am 2. Juli ein umfassendes Reformpaket vor. © AFP/TOBIAS SCHWARZ Außerdem werde die unrichtige Ausstellung einer AU-Bescheinigung nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches stärker bestraft. Dort ist derzeit geregelt, dass das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.Zur beabsichtigen Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag ergänzte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können. „Aber die gesetzliche Regelung wird jetzt die sein, dass es in Zukunft keine telefonische Krankschreibung mehr gibt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tag an verlangt wird.“ Weitere neue Regelungen für Arbeitnehmer geplant Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdopplung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten soll nach derzeitigem Stand nicht kommen.Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm „zweite Chance“ entwickelt werden. (AFP, dpa, mira)
„Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft“: Koalition plant AU-Nachweispflicht „ab dem ersten Tag“
Die Koalition unter Friedrich Merz plant einige Neuregelungen für Arbeitnehmer. Unter anderem soll künftig ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.











