Ein Patient ist geistig nicht in der Lage, lebenswichtige Entscheidungen zu treffen. Angehörige und Ärzte stellt das vor schwierige FragenWo verläuft die Grenze zwischen sinnvoller Therapie und entwürdigender Lebensverlängerung? Wenn der Patient nicht selbst entscheiden kann, müssen es andere für ihn tun. Die Kolumne «Hauptsache, gesund».Giovanni Fantacci04.07.2026, 05.30 Uhr2 LeseminutenDer Patient soll immer das letzte Wort haben. Doch was, wenn er sich an medizinischen Entscheidungen gar nicht beteiligen kann?Illustration Simon Tanner / NZZÜber viele Jahre betreute ich einen Patienten, der aufgrund einer genetischen Erkrankung unter starken körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen litt. Dazu gehörte auch eine schwere, fortschreitende Nierenstörung, die schliesslich eine regelmässige Dialyse («Nierenwäsche») notwendig gemacht hätte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.«Hauptsache, gesund»In dieser Kolumne werfen Autorinnen und Autoren einen persönlichen Blick auf Themen aus Medizin und Gesundheit. Solche Situationen gehören zu den schwierigsten Momenten in der Hausarztpraxis: Eine Entscheidung muss getroffen werden – über eine Behandlung, eine Wohnform oder eine lebensverlängernde Massnahme. Doch der Mensch, um den es geht, kann kein eigenes Urteil fällen. Wer entscheidet für diese Person? Nach welchen Kriterien? Und wie verhindert man, dass Fürsorge zur Bevormundung wird?Die klassische Medizinethik kennt vier Leitprinzipien: Autonomie, Gutes tun, nicht schaden und Gerechtigkeit. Doch genau hier beginnt das Dilemma: Autonomie lässt sich nur eingeschränkt umsetzen, wenn jemand nicht urteilsfähig ist. Aber auch ein Mensch ohne formale Urteilsfähigkeit hat Wünsche, Gewohnheiten, Ängste und eine Geschichte. Ethik beginnt deshalb nicht mit der Frage: Was ist medizinisch sinnvoll? Sondern mit: Wer ist dieser Mensch?Ein zentraler Ansatz ist die sogenannte stellvertretende Entscheidung. Dabei versucht man, auf der Basis einer Patientenverfügung, des mutmasslichen Willens, früherer Äusserungen oder Lebenshaltungen des Betroffenen zu entscheiden. Ein interprofessionelles Team aus Pflege, Ärztinnen und Ärzten, Betreuungspersonen und Angehörigen trägt die Überlegungen zusammen.Manchmal brauchen gute Entscheidungen auch Mut zum VerzichtEin weiterer Schlüssel liegt in der Verhältnismässigkeit. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch ethisch geboten. Eine Behandlung sollte nur dann durchgeführt werden, wenn ihr Nutzen für die Lebensqualität plausibel ist und die Belastungen vertretbar bleiben. Gerade bei schwer beeinträchtigten Menschen zeigt sich Ethik häufig im Mut zum Verzicht.Schliesslich braucht es auch eine Haltung der Demut. In Situationen fehlender Urteilsfähigkeit gibt es selten perfekte Lösungen, Entscheidungen bleiben oft Annäherungen an ein ethisches Dilemma. Wichtig ist daher Transparenz: Gründe müssen ausgesprochen, Zweifel zugelassen und Entscheidungen dokumentiert werden. Vielleicht ist dies der entscheidende Gedanke: Auch wenn jemand nicht urteilsfähig ist, bleibt er eine Person mit Würde. Ethische Entscheidungen sind deshalb nicht nur ein Abwägen von Risiken und Nutzen, sondern ein Versuch, dieser Würde gerecht zu werden.Unser Patient fühlte sich in der betreuten Wohngruppe wohl, er konnte seine Lieblingsmusik hören und genoss die Zuwendung. Jeder Besuch in der Praxis mit Blutentnahme war hingegen belastend und mit Schmerzen verbunden. Eine Dialysebehandlung hätte ihn mehrmals wöchentlich für mehrere Stunden an eine Maschine gebunden, die seinen Bewegungsdrang eingeschränkt und seine volle Kooperation eingefordert hätte.Nach ausführlichen Gesprächen mit allen Beteiligten kamen wir zu dem Schluss, dass dies eine nicht zumutbare Belastung bedeutet hätte, und entschieden uns stattdessen für eine palliative Behandlung. Der Patient verstarb später infolge eines Infekts im Spital.Bereits erschienene Texte unserer Kolumne «Hauptsache, gesund» finden Sie hier.Passend zum Artikel
Patient ohne Urteilskraft: Wo endet Fürsorge, und wo beginnt Bevormundung?
Wo verläuft die Grenze zwischen sinnvoller Therapie und entwürdigender Lebensverlängerung? Wenn der Patient nicht selbst entscheiden kann, müssen es andere für ihn tun.









