Trotz geplanter Blockaden muss Erfurt Versammlungen auf Zufahrtswegen zum AfD-Parteitag erlauben. Ein polizeilicher Notstand sei nicht erwiesen, entschied ein Gericht.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
peng
4. Juli 2026, 3:42 Uhr
Trotz geplanter Blockaden muss Erfurt Versammlungen auf Zufahrtswegen zum AfD-Parteitag erlauben. Ein polizeilicher Notstand sei nicht erwiesen, entschied ein Gericht.
Trotz geplanter Blockaden muss Erfurt Versammlungen auf Zufahrtswegen zum AfD-Parteitag erlauben. Ein polizeilicher Notstand sei nicht erwiesen, entschied ein Gericht.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
peng
4. Juli 2026, 3:42 Uhr

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