Der Palliativarzt habe Morde aus Heimtücke und niederen Beweggründen begangen, meint der Staatsanwalt, der Angeklagte habe sich als »Herr über Leben und Tod« geriert und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten ausgenutzt : Im Mordprozess gegen einen Palliativarzt hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gefordert. Neben lebenslanger Haft für Mord in 15 Fällen beantragte Staatsanwalt Philipp Meyhöfer vor dem Landgericht Berlin, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe anzuordnen. Zudem forderte der Ankläger ein lebenslanges Berufsverbot für den Mediziner.

Aus Sicht des Staatsanwalts haben sich in der Beweisaufnahme mit mehr als 200 Zeugen und Sachverständigen alle Vorwürfe der Anklage bestätigt: Demnach hat der 41 Jahre alte Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu verwischen.

Die Morde seien aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt, so der Staatsanwalt. »Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben«, sagte er. In dem Handeln des Angeklagten zeige sich eine »tiefgreifende Gleichgültigkeit gegenüber der Würde und dem Wert des Lebens schwer kranker Menschen.«