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Quelle: dpa Sachsen
2. Juli 2026, 13:19 Uhr
Die Staatsregierung darf die Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion aufgrund ihres Umfangs verweigern - das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig entschieden. (Archivbild)
© Jan Woitas/dpa








