Mit einem dringenden Appell wandte sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Julian Barlen am Mittwoch im Schweriner Landtag an die CDU-Abgeordneten. Bei dem Gesetzesvorhaben von SPD, Linken und Grünen zur Änderung der Landesverfassung handele es sich um eine „dringend erforderliche Notbremse“. Es würden keine Minderheitsrechte ignoriert. Im Gegenteil, diese müssten geschützt werden, wenn „destruktive Kräfte“ wie die AfD das Verfassungsgericht möglicherweise lahmlegen wollten, so Barlen.Er bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, und er wolle den Leuten der CDU sagen, „sie werden für die Verfassungsänderung gebraucht“. Nicht, weil die Koalition aus SPD und Linken schwach wäre. Sondern weil Verfassungsfragen eine breite Mehrheit brauchten. „Verfassungen werden nicht für den Idealfall, sondern für den Ernstfall geschrieben“, sagte Barlen.Der Appell verhallte ungehört. Der Gesetzesvorschlag erhielt nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit. 45 Abgeordnete stimmten dafür, 26 dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Da die Plenarsitzung die letzte vor der Sommerpause war, dürfte es vor der Landtagswahl Ende September nicht mehr zu einer Verfassungsänderung kommen.In Umfragen stehen die Rechtspopulisten derzeit im Nordosten bei 35 Prozent, die SPD bei 28. Als entscheidend wird von Wahlkämpfern das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kurz vorher bezeichnet. Dieses könnte demnach auch der AfD im Nordosten weitere Zustimmung bringen.SPD will „Ersatzwahlmechanismus“ einführenFür den Fall einer möglichen AfD-Regierung will die jetzige Regierung aus SPD und Linken mit Unterstützung durch die Grünen seit Längerem Änderungen an der Landesverfassung vornehmen. Bisher werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Bei „schwierigen Mehrheitsverhältnissen“, sprich einer Sperrminorität, könne das aber dazu führen, dass die Wahl der Mitglieder lange dauere oder gar nicht gelinge, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs.Deswegen wurde vorgeschlagen, einen „Ersatzwahlmechanismus“ einzuführen. Demnach sollte das Gericht im andauernden Blockadefall selbst drei Kandidaten für das Richteramt vorschlagen, die dann mit nur absoluter Mehrheit gewählt werden sollten.Derlei Bemühungen, das Verfassungsgericht gegen eine mögliche Einflussnahme durch die AfD zu schützen, gab und gibt es im Bund wie auch in anderen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt, wo es den Umfragen nach bald eine AfD-Regierung geben könnte, beschloss der Landtag auch mit den Stimmen der CDU eine Regelung ähnlich jener, wie sie nun nach Willen der SPD in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen sollte. Auch Berlin will eine ähnliche Regelung treffen.Der Landtag in Rheinland-Pfalz wiederum hatte im Mai die Hürde für das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses erhöht. Hintergrund ist, dass die AfD andernfalls allein einen Untersuchungsausschuss hätte einsetzen können. Schon Ende 2024 beschloss der Bundestag, Vorgaben zu Struktur und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufzunehmen – ebenfalls mit Blick auf die AfD und mit Stimmen auch der Union.CDU: Gesetzentwurf mit „heißer Nadel“ gestricktDie CDU in Mecklenburg-Vorpommern aber verweigerte sich entsprechenden Plänen. Auch einen Kompromissvorschlag, der eine Ersatzwahl der Richter so lange wie möglich mit Zweidrittelmehrheit vorsah, lehnte sie ab. Einerseits mit dem Argument, dass der Gesetzentwurf mit „heißer Nadel“ gestrickt worden und fehlerhaft sei. Andererseits aber auch deswegen, weil dieser Minderheitenrechte schleife. Zudem gibt es in der CDU die Sorge, dass die AfD das Vorhaben für sich nutzen könnte, dahin gehend, dass sie nun im Wahlkampf argumentiert, die anderen Parteien wollten ihre demokratischen Rechte aushöhlen.Seine Partei lehne den Gesetzentwurf ab, sagte Sebastian Ehlers (CDU) am Mittwoch im Landtag. Die Verfassung werde dann geändert, wenn die vorhandenen Regeln ihre Aufgabe nicht mehr erfüllten, das sei bisher nicht der Fall. Auf Umfragen solle man nicht „vorsorglich reagieren“. Es gebe somit Zweifel an der Notwendigkeit des Vorhabens. Und wenn die AfD eine absolute Mehrheit habe, wovor ja die Landesregierung ständig warne, könne die AfD auch die Mehrheiten des Ersatzwahlrechts nutzen, so Ehlers. So oder so werde es künftig „Kompromissfähigkeit in vielen Bereichen“ brauchen.Der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Daniel Peters (CDU) hatte schon vor der Abstimmung im „Nordkurier“ gewarnt, Minderheitenrechte würden durch die geplante Neuregelung ignoriert. Das Vorhaben sei nicht demokratieförderlich, sondern schädlich.Die AfD wiederum nannte den Gesetzesvorschlag „undemokratisch“. Mit diesem „zensieren die Parteien im Voraus das Wahlergebnis“, auch werde das Demokratieprinzip auf den Kopf gestellt, sagte Horst Förster (AfD).