Schon im Mai wollten SPD, Linke und Grüne in Mecklenburg-Vorpommern dem Land Sachsen-Anhalt nachlaufen und vor der Wahl im September noch schnell die Verfassung von MV nachschärfen. Weil SPD, Linke und Grüne hierzulande ebenfalls befürchten, dass extremistische oder populistische Kräfte künftig Richterwahlen blockieren und damit das Landesverfassungsgericht handlungsunfähig machen könnten.
Zur Erinnerung: Aktuell kommt in Mecklenburg-Vorpommern die AfD auf 36 Prozent, die regierende SPD liegt mit 27 Prozent auf Platz 2. Es folgen die Linken mit 13, die CDU mit 10, das BSW mit 5 und die Grünen mit 4 Prozent. Die FDP wird überhaupt nicht mehr eigenständig gelistet. In Sachsen-Anhalt wurde die Verfassung geändert, weil die AfD als der Sieger bei der Landtagswahl am 6. September hervorgehen könnte.
Doch diese Befürchtung eines handlungsunfähigen Verfassungsgerichts wird im Nordosten nicht von allen Parteien gleichermaßen geteilt. Der erste Anlauf des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Landesverfassung scheiterte am fehlenden Rückhalt – CDU, AfD und FDP machten einfach nicht mit. Die Entscheidung wurde zunächst vertagt, dann im Rechtsausschuss weiter beraten.
Jetzt ging es im Schweriner Landtag in die nächste Runde, mit einem nach der Sachverständigenanhörung überarbeiteten Gesetzentwurf. Und erneut wurde heftig gestritten: mit scharfen Attacken der AfD, deutlichen Vorbehalten von CDU und FDP sowie eindringlichen Warnungen von SPD, Linken und Grünen vor einer möglichen Schwächung der Demokratie.







