Die Vernehmlassung verpasst: Plötzlich erhalten Geistliche einen Marschbefehl der ArmeeDas Parlament hat beschlossen, die Dienstbefreiung von Geistlichen aufzuheben. Die Kirchen waren nicht zur Vernehmlassung eingeladen.29.06.2026, 17.12 Uhr3 LeseminutenWeil Geistliche nicht mehr «unentbehrlich» sind, müssen sie neuerdings ebenfalls Militärdienst leisten.Michael Buholzer / KeystoneMüsste man sagen, was das Wesen der Schweizer Politik ausmacht, dann wäre es vielleicht das Vernehmlassungsverfahren. Alle dauernd um ihre Meinung zu fragen, die wichtigen und auch die unwichtigen Akteure akribisch anzuhören, bevor man (vielleicht) etwas entscheidet: Das beschreibt die Schweizer Politik relativ gut.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Böse Zungen sagen, der Bundesrat sei nicht die Regierung des Landes, sondern die oberste Vernehmlassungsbehörde. Jedenfalls lässt er ohne Unterlass vernehmlassen. Letztes Jahr haben 116 Vernehmlassungen stattgefunden, zurzeit sind 51 hängig.Doch auch in einer derart gut geölten Maschinerie kann es Pannen geben. Am Montag hat sich der Dachverband der Freikirchen und christlichen Gemeinschaften der Schweiz mit einer denkwürdigen Mitteilung an die Öffentlichkeit gewandt: Man sei «überrascht vom neuen Militärgesetz».Der Verband habe «nur auf Umwegen» von der Revision dieses Gesetzes erfahren, obwohl die Kirchen und ihr Personal in einem Punkt direkt betroffen sind: Das Parlament hat beschlossen, die bisherige Befreiung der Geistlichen von der Dienstpflicht aufzuheben. Mittlerweile ist die Änderung bereits in Kraft getreten: Seit dem 1. Juni müssen auch Seelsorger, Priester, Pfarrer und weitere Geistliche Militärdienst leisten.Die Freikirchen beschweren sich nun darüber, dass sie seinerzeit bei der Vernehmlassung nicht einbezogen worden sind. Das entspreche «keinem sauberen Gesetzgebungsprozess», moniert ihr Verband.Kirchen fehlten auf der AdressatenlisteDer Vorwurf lässt sich leicht überprüfen. Wie jede Vernehmlassung ist auch jene zum Militärgesetz gründlich dokumentiert. Tatsächlich finden sich auf der Adressatenliste weder die Freikirchen noch die Landeskirchen noch die Vereinigungen des betroffenen Personals. Sie alle hätten sich trotzdem dazu äussern können. Generell darf jeder Bürger zu jeder Vernehmlassung Stellung nehmen, auch ohne Einladung. Aber dazu muss man zuerst einmal davon erfahren.Beim Militärgesetz hat das nicht geklappt: Dass neu auch Geistliche einen Marschbefehl erhalten werden, ist neben allen anderen Punkten offenkundig untergegangen. Die Vorlage umfasste eine ungewöhnlich breite Palette von Themen. Es ging um den Höchstbestand der Armee, um Auslandeinsätze, um die Vereinbarkeit von Militär und Privatleben, um die Ausbildung von Militärärzten und anderes mehr.Unter ferner liefen waren auch die Geistlichen Teil der Vernehmlassung. Einzelne Akteure, die eingeladen waren, haben sich sogar dazu geäussert: Die SP unterstützte den Vorschlag, die GSoA lehnte ihn ab, weil sie grundsätzlich gegen die Dienstpflicht sei. Im Parlament gab das Thema nichts zu reden, der Vorschlag wurde widerstandslos angenommen.Bundesrat hält Geistliche für entbehrlichAuch in Zukunft gibt es eine Reihe von Gruppen, die von der allgemeinen Dienstpflicht ausgenommen sind: zunächst einmal sämtliche Frauen und Ausländer, dann aber auch alle männlichen Bundesräte. Generell müssen jene Personen keinen Dienst leisten, die im Ernstfall wohl in ihrem normalen Beruf gebraucht werden: Dazu zählen Rettungssanitäter, Spitalärzte, Polizisten, Gefängnisdirektoren oder Angestellte des öffentlichen Verkehrs.Dass die Geistlichen nicht mehr auf dieser Liste figurieren, erklärt der Bundesrat mit dem Wandel der Zeit. «Das Ziel der Dienstbefreiung von Geistlichen war die Sicherstellung der geistlichen Betreuung der Zivilbevölkerung, die in einer ausserordentlichen Lage einen besonderen Zuspruch erforderten.» Heute könne angesichts der vielen Kirchenaustritte «nicht mehr von einer Unentbehrlichkeit ausgegangen werden». So schrieb es der Bundesrat im Vernehmlassungsentwurf, den die Freikirchen nicht zu Gesicht bekommen haben.Passend zum Artikel
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Das Parlament hat beschlossen, die Dienstbefreiung von Geistlichen aufzuheben. Die Kirchen waren nicht zur Vernehmlassung eingeladen.







