Das Bundeskabinett tagte zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode nicht im Kanzleramt, sondern im Bundesverteidigungsministerium – ein bewusst gesetztes Symbol. Vize-Regierungssprecher Christian Hille sprach von der Wiederbelebung einer „Tradition aus der Bonner Republik“ und betonte, Sicherheit sei ein Thema, das „nicht nur einzelne Ressorts, sondern die ganze Bundesregierung“ betreffe – ein „whole-of-government approach“. Passend dazu fielen sämtliche gefassten Beschlüsse in den Bereich Sicherheit und Verteidigung: das Reservestärkungsgesetz, das Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz sowie Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze.

Im Zentrum der anschließenden Nachfragen der Hauptstadtjournalisten stand das Reservestärkungsgesetz. Hille umschrieb dessen Kern nüchtern: Neben der freiwilligen sei künftig auch eine „verpflichtende Heranziehung“ von Reservistinnen und Reservisten vorgesehen – „sozusagen eine Abkehr von der doppelten Freiwilligkeit, wie sie bisher gilt“. Genau an dieser Formulierung setzten die Fragen dieser Zeitung an.

Sechs Jahre versus Renteneintrittsalter

Die erste Frage aus dem Kreis der Hauptstadtpresse konfrontierte das Podium mit einem juristischen Einwand: Ausscheidende Zeitsoldaten würden bislang für maximal sechs Jahre grundbeordert – die nun vorgesehene Dienstpflicht reiche jedoch bis zum Erreichen der Altersgrenze. Die pointierte Nachfrage: „Ist das eine Wehrpflicht durch die Hintertür?“ Und: Sei das Gesetz vom Bundesjustizministerium auf Rechtsförmlichkeit geprüft worden?