Die EU gewährt definitiv eine Ausnahme: So schaffte es die Schweiz, weiterhin Siedlungsabfälle importieren zu könnenIm Eilverfahren korrigierten die EU-Institutionen eine Verordnung, welche die Schweiz Dutzende Millionen Franken gekostet hätte. Ohne das Lobbying von befreundeten Nachbarn wäre es schwierig gewesen.29.06.2026, 16.13 Uhr4 LeseminutenTausend Grad heiss: In den Öfen der Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen brennt auch Abfall aus dem Ausland.Gaëtan Bally / KeystoneDie Schweizer Kantone – und noch mehr das grenznahe Ausland – können aufatmen: Es wird weiterhin möglich sein, Siedlungsabfälle aus der EU in die Schweiz einzuführen, um sie dort gewinnbringend zu verarbeiten. Der EU-Rat hat am Montagnachmittag die entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet und die «Güsel-Saga» damit endgültig beendet.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Begonnen hat alles vor mehr als vier Jahren. Mit dem Ziel, Umweltschutz, Luftqualität und Ressourcenverbrauch zu verbessern, schickte sich die EU an, ein neues Regelwerk für die Verbringung von Abfällen zu erarbeiten. Die Verordnung, welche die Ausfuhr von gemischten Siedlungsabfällen in Länder ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verbot, wurde im April 2024 verabschiedet und trat, mit einer dreijährigen Übergangsfrist, im Mai dieses Jahres in Kraft.Im Visier waren Müll-Exporte in weit entfernte Staaten in Afrika und Asien. Getroffen wurde aber auch das Nicht-EWR-Mitglied Schweiz – obwohl sie einen überdurchschnittlich regen Abfallhandel mit dem Ausland betreibt. Rund 400 000 Tonnen Siedlungsabfälle werden gemäss Angaben des Verbandes der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) jährlich importiert, was allen Beteiligten zugutekommt: Die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), die sich zumeist in öffentlicher Hand befinden, verdienen damit rund 40 Millionen Franken pro Jahr. Die ausländischen Grenzregionen müssen ihrerseits weniger oder gar keine eigenen Werke bauen.Wie kam es überhaupt so weit?Im Verlauf des EU-Gesetzgebungsprozesses hatten Schweizer Diplomaten verhältnismässig früh bemerkt, dass da eine unheilvolle Vorlage auf sie zukommt. Mitbestimmen können sie zwar nicht, aber aufgrund von Informationen aus der EU-Kommission gingen sie davon aus, dass der Sonderfall Schweiz zu gegebenem Zeitpunkt dann schon berücksichtigt würde. Doch das bewahrheitete sich nicht – warum, ist unklar. Die damals noch nicht amtierende EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall versichert, dass es sich nicht um bösen Willen gehandelt habe.Dass der Schweiz – als einzigem Drittstaat – nun doch eine Ausnahme gewährt wird, ist intensivem Lobbying von allen Betroffenen zu verdanken. Besonders aktiv waren die befreundeten Nachbarregionen Baden-Württemberg und Vorarlberg, weil sie merkten, wie viel Zusatzaufwand die neue EU-Verordnung für sie bringen würde. Auf Schweizer Seite liessen das Aussendepartement, das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Staatssekretariat für Wirtschaft, die Kantone und die Abfallwirtschaft ihre Kontakte spielen.Den Omnibus überholenDie Kommissarin Roswall beschied der Schweiz zwar noch letzten Dezember, dass diese ja selbst beschlossen habe, dem EWR nicht beizutreten. Letztlich zeigte sie sich aber gesprächsbereit – ein Gesetz, das Umweltschutz bewirken soll und bis zu zehnmal längere Transportwege verursacht hätte, wäre der Bevölkerung auch schwierig zu vermitteln gewesen. Dem Vernehmen nach wollte sie die Verordnung zuerst über den sogenannten Umwelt-Omnibus anpassen, der die EU-Gesetzgebung in verschiedensten Themenfeldern entbürokratisieren soll.Das hätte jedoch zur Folge gehabt, dass die – überparteilich getragene – Abfall-Lösung in «Geiselhaft» politisch höchst umstrittener Gesetze wie der Berichterstattungspflichten für Unternehmen oder der erweiterten Herstellerverantwortung geraten wäre. Also entschied sich Roswall für eine Änderungsverordnung mit einem eigenen Swiss Finish – im Gesetz heisst es nun, der Export von Abfall sei «verboten, ausser in die Schweiz». Das EU-Parlament behandelte das Geschäft im sogenannten Eilverfahren, und der EU-Rat zog am Montag den Schlussstrich.Die EU habe «Flexibilität und Demut» an den Tag gelegtIn Bern zeigt man sich erleichtert über den Entscheid. «Etablierte und aus umwelttechnischer Sicht sinnvolle Entsorgungswege» könnten somit aufrechterhalten werden, schreibt das Bafu. Der Bund sei mit den betroffenen Kantonen, EU-Mitgliedstaaten sowie mit Vertretern der EU-Kommission im Austausch gewesen.Auf die Fragen, ob alle Forderungen der Schweiz erfüllt worden seien und welches politische Signal aus der Lösung gelesen werden könne, geht das Bafu nicht ein. Der VBSA-Geschäftsführer Robin Quartier begrüsst seinerseits, dass die EU «Flexibilität und Demut» an den Tag gelegt habe, indem sie «eine Fehleinschätzung erkannt und anschliessend rasch korrigiert» habe.Am unmittelbarsten betroffen gewesen wären – neben den Exporteuren – die Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen, die bis zu einem Drittel ihres Abfallvolumens aus dem Ausland beziehen. Im Besonderen gilt dies für jene Werke, die erneuert werden müssen. Ihre Betreiber wollen wissen, mit welchen Kapazitäten sie in Zukunft rechnen können.KVA-Betreiber begrüssen PlanungssicherheitDies ist beispielsweise bei der KVA Thurgau der Fall. Der Geschäftsführer Dominik Linder sagt, dass der EU-Entscheid Planungssicherheit schaffe. «Wir planen für einen Zeithorizont von fünfzig Jahren, müssen aber akzeptieren, dass sich die regulatorischen Rahmenbedingungen auch kurzfristig verändern können. Insofern sind wir erleichtert, dass nun eine tragfähige Lösung vorliegt.» Die finanziellen Auswirkungen eines Importverbots wären «substanziell» gewesen, so Linder.Ähnlich klingt es im Aargau, wo bald das Baugesuch für den Ersatz der KVA Turgi eingereicht werden soll. Der Geschäftsführer Martin Theiler sagt, dass man wegfallende Siedlungsabfälle mutmasslich durch deutsche Industrie- und Gewerbeabfälle hätte ersetzen können. «Trotzdem sind wir froh, dass wir die Abfälle aus dem Landkreis Waldshut nun voraussichtlich weiterhin als gesichert betrachten können. Dies hilft uns, bei der Fremdmittelbeschaffung gute Konditionen zu erwirken.»Passend zum Artikel
Die EU erlaubt der Schweiz weiterhin Abfallimporte – so kam es zur Ausnahme
Im Eilverfahren korrigierten die EU-Institutionen eine Verordnung, welche die Schweiz Dutzende Millionen Franken gekostet hätte. Ohne das Lobbying von befreundeten Nachbarn wäre es schwierig gewesen.






