Rund um die Uhr observierten Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz den mutmaßlichen iranischen Spion Ali S. Anfang Juni in Berlin. In ihrem Observationsbericht notieren sie folgende besondere Merkmale: kurzer gepflegter Kinn- und Oberlippenbart, auffällige roségoldene Armbanduhr am linken Handgelenk, Siegelring.Als S. sich in seinem Nissan Qashqai zum Sitz der Deutsch-Israelischen Gesellschaft aufmachte, fiel den Beamten sein ungewöhnlich „aggressiver Fahrstil“ auf. Auf dem Weg überfuhr er reihenweise rote Ampeln. Vor Ort machte er dann demnach Aufnahmen mit seinem Handy vom Vereinsgebäude der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.Der Bericht ist Gegenstand einer Verhandlung, die am Freitag vor dem Oberlandesgericht Hamburg begonnen hat. Dort muss sich S. auch wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verantworten. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt Tawab M. Gemeinsam sollen sie die Ermordung des Vorsitzenden des Vereins geplant haben – des Grünenpolitikers Volker Beck.Auch Josef Schuster im Fokus des AngeklagtenAuch den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Deutschland, Josef Schuster, soll S. für einen Mordanschlag in den Blick genommen haben. Er soll Informationen über beide gesammelt und verschiedene Orte in Berlin ausgekundschaftet haben. Weiterhin soll er einen Brandanschlag auf einen jüdischen Supermarkt geplant haben. Dafür soll er seine Tochter gefragt haben, ob sie eine Frau kenne, die eine Flasche Benzin ausschütten, alles anzünden und dafür 30.000 dänische Kronen haben wolle.Der Hauptangeklagte S., geboren 1972 im afghanischen Wardak, hört den Ausführungen der Richterin am Oberlandesgericht Hamburg zur Prozesseröffnung am Freitag ungerührt zu. Angaben zur Sache wie auch zu seiner Person will er keine machen. S., der die dänische Staatsbürgerschaft besitzt, soll für den iranischen Geheimdienst arbeiten und enge Kontakte zu der Spezialeinheit des Geheimdienstes, der Quds-Brigade, unterhalten haben. Diese soll ihn laut Verfassungsschutz damit beauftragt haben, Informationen über Schuster zu sammeln.Mitte Juni 2025 soll er in Teheran Bericht über den Fortschritt seiner Vorbereitungen für die Anschläge erstattet haben. Nach Dänemark, wo er kurz darauf festgenommen wurde, sei er damals über Afghanistan zurückgeflogen.Angeklagter soll reihenweise Fotos gelöscht habenZur Ausführung der Anschläge suchte S. laut Anklage geeignete Personen. Wie er auf den Mitangeklagten Tawab M. kam, 1982 in Kabul geboren und ebenfalls in der Nähe des dänischen Aarhus wohnhaft, ist unklar. M. arbeitete im Gastronomiebereich, soll sich aber laut Generalbundesanwaltschaft seit Längerem mit der Beschaffung von Waffen beschäftigt haben. S. wollte ihn laut Anklage für das Attentat auf Beck gewinnen. Zu der Frage, wie genau sich M. daran beteiligt hatte, gibt es am Freitag zunächst wenige Details.M. sitzt im Gerichtssaal eine Reihe hinter S. Ein jüngerer Mann mit dunklen, kurzen Haaren in einem roten T-Shirt. Er will – zumindest vorerst – laut seinem Anwalt ebenfalls weder Angaben zu sich selbst noch zur Sache machen. Laut Anklage traf er sich wiederholt mit S. Als dieser Ende Juni vergangenen Jahres im dänischen Aarhus festgenommen wurde, soll M. reihenweise Fotos von seinem Handy gelöscht haben. Er selbst wurde erst deutlich später, im November, festgenommen.Beck will als Nebenkläger zugelassen werdenVolker Beck, dessen Ermordung die beiden geplant haben sollen, sitzt in der ersten Reihe der wenigen anwesenden Zuschauer. Er macht sich Notizen in seinem Laptop, sieht immer wieder Fotos von sich selbst an der Wand des Saals, die als Beweismittel eingeführt werden. Weiterhin etwa Fotos der israelischen Botschaft und ein Bild einer am Boden liegenden israelischen Flagge, auf die eine Faust in den Farben der iranischen Flagge einschlägt.Beck ist mit Personenschützern gekommen. Der Anwalt des Hauptangeklagten S., Shahryar Ebrahim-Nesbat, bittet das Gericht, zu „diskutieren“, ob Beck nicht den Saal verlassen müsse, schließlich sei er auch „potentieller Zeuge“. Die Richterin widerspricht, das Gericht habe keine Bedenken. Beck könne hier nichts erfahren, was eine spätere Zeugenaussage beeinflussen könne. Auf einen dementsprechenden Antrag verzichtet der Anwalt dann.Beck will in dem Verfahren als Nebenkläger zugelassen werden. „Wir wollen wissen, was die über uns wissen“, sagt er dazu. Zugleich wolle er als Verfahrensbeteiligter aus der Rolle des „Opfers und Zaungasts“ heraus und den Angeklagten gegenübertreten, um zu zeigen, dass er sich nicht einschüchtern lasse. „Wir werden nicht weichen“, sagt Beck. Er gehe davon aus, dass sich die Sicherheitslage nicht wesentlich dadurch verändert habe, dass Iran nun „zwei Werkzeuge“ verloren habe. Er selbst sei weiterhin Zielperson; der Plan, ihn zu ermorden, bestehe weiterhin.Beck fordert als Konsequenz aus den mutmaßlichen Anschlagsplänen die Ausweisung von diplomatischen Vertretern Teherans aus der Bundesrepublik. Der iranische Geheimdienst sei durch das diplomatische Personal aus den Botschaften heraus aktiv. Je kleiner das Botschaftspersonal sei, desto weniger Fähigkeiten habe es. Eine Ausweisung trage also zur Verbesserung der inneren Sicherheit in Deutschland bei, so Beck. Das gelte für Jüdinnen und Juden, aber auch für Kurden und andere oppositionelle Kräfte.