Am Freitag beginnt am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess gegen Ali S. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Afghanistan stammenden Dänen vor, die Ermordung zweier prominenter Deutscher geplant zu haben: Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, und Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Mutmaßliche Auftraggeber: die iranischen Revolutionswächter.Beck hat am Dienstag beantragt, als Nebenkläger zugelassen zu werden. Der Antrag liegt dem SPIEGEL vor. Ob die Vorsitzende Richterin dem zustimmt, ist unsicher. Für eine Nebenklage sieht das deutsche Recht bestimmte Voraussetzungen vor. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2020 die Auffassung vertreten, dass so genannte strafbare Vorbereitungshandlungen nicht ausreichen. Vielmehr bedürfe es den strafrechtlichen Versuch einer Tat. Konkret wäre das der Fall, wenn beispielsweise auf Beck geschossen worden wäre.
Becks Anwalt argumentiert, dass besondere Gründe vorlägen und ein besonderes Schutzbedürfnis des Antragstellers gegeben seien. Bereits die Mordvorbereitungen hätten die für eine Nebenklagezulassung notwendigen schweren Folgen nach sich gezogen, darunter zählten körperliche oder seelische Schäden.»Das Bewusstsein, Opfer eines geplanten Mordanschlags zu sein, geht üblicherweise mit erheblichen psychischen Belastungen einher«, heißt es in dem Antrag an das Hanseatische Oberlandesgericht. »So auch für meinen Mandanten.« Hinzu kämen die für Beck stets begleitende Unsicherheit, »welche Informationen die Angeklagten über ihn in Erfahrung gebracht und gegebenenfalls an den Geheimdienst der iranischen Revolutionswächter oder sonstige Dritte weitergegeben haben, gepaart mit der Sorge um weitere etwaig geplante Taten«.















