Frankfurter Allgemeine ZeitungSucheZeitungF.A.Z.-ArchivSuche im ArchivE-PaperF.A.Z. QuarterlyInspirationen und Denkanstöße für die Welt von MorgenF.A.Z. MagazinDas Magazin zu Stil, Leben und GesellschaftF.A.Z. MetropolWirtschaft in Rhein-MainF.A.Z. ProdukteAppAktuelle NachrichtenDer Tag AppDas Wichtigste des TagesKiosk AppDie digitalen AusgabenFAZ+ PremiumDigitalwirtschaftFAZ+ PremiumWeltwirtschaftFAZ+ PremiumEinspruchFAZ+ PremiumMeine FinanzenF.A.Z.-PortalKaufkompassStellenmarktImmobilienmarktLegalbrainsBildungsmarktLebenswegeFAZschuleMehr als WissenExklusives für AbonnentenSelectionAutomarktBest AgerF.A.Z. Premium Einspruch Abo PremiumEinspruchExklusivF.A.Z. Premium EinspruchEinspruch Exklusiv : Rechtlich nur bedingt einsatzbereitGastbeitragVon Helmut Aust, Claus Kreß23.06.2026, 12:47Lesezeit: 5 Min.Die Frage einer deutschen Minenräumung in der Straße von Hormus ist die jüngste Variante eines bekannten verfassungsrechtlichen Themas. Wann darf die Bundeswehr im Ausland eingesetzt werden? Eine Reform des Grundgesetzes ist überfällig.„Wir sind jedenfalls ready, wenn es so weit ist, sind wir bereit.“ Diese Äußerung des Bundesministers der Verteidigung von letzter Woche zu einer möglichen Beteiligung der deutschen Marine an der Räumung von Minen in der Straße von Hormus wird mit Blick auf die militärische Einsatzbereitschaft gewiss zutreffen. Doch an der verfassungsrechtlichen bestehen bis auf Weiteres erhebliche Zweifel.