Stand: 19.06.2026 • 10:25 Uhr

Nach der Öffnung der Straße von Hormus plant die Bundesregierung, sich an einer internationalen Aktion zur Minenräumung zu beteiligen. Aber es gibt rechtliche Risiken.

Mit Minen und Angriffen auf zivile Handelsschiffe hatte Iran im Krieg mit den USA und Israel die Straße von Hormus blockiert. Wie viele Minen dort im Wasser sind, wo sich die Minen befinden und welche Art von Minen das iranische Militär eingesetzt hat, scheint noch weitgehend ungeklärt zu sein. Daneben gibt es viele rechtlichen Fragen. Auch zu den Plänen der Bundesregierung, deutsche Minenräumboote in der Straße von Hormus einzusetzen. Wäre ein solcher Einsatz zulässig? Für diese Frage kommt es vor allem auf deutsches Verfassungsrecht und auf das Völkerrecht an.

Was verlangt das deutsche Verfassungsrecht?

Für Auslandseinsätze der Bundeswehr hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 Vorgaben gemacht. Mittlerweile gibt es auch ein eigenes Gesetz, das regelt, wie der Bundestag beteiligt werden muss, wenn die Regierung einen Auslandseinsatz beschließt. Wichtig: Das Parlament muss solchen Einsätzen immer zustimmen. Es sei denn, es ist "Gefahr im Verzug", wie bei Geiselnahmen von deutschen Staatsbürgern.