PfadnavigationHomePolitikDeutschlandGeorg MeierThüringens Innenminister bescheinigt Gutachten „hohe juristische Qualität“ und fordert AfD-VerbotStand: 06:24 UhrLesedauer: 3 MinutenGeorg Maier, Innenminister Thüringen (SPD)Quelle: picture alliance/Chris Emil Janßen/Chris Emil JanssenGeorg Maier sieht nach dem von einer NGO bestellten Gutachten den Zeitpunkt gekommen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Thüringens Innenminister hofft dabei „auf einen Konsens aller demokratischer Parteien“.Nach einem kritischen Gutachten zur AfD fordert Thüringens Innenminister Georg Maier ein Verbotsverfahren gegen die Partei. „Meines Erachtens ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, konkrete Schritte zur Einleitung eines Verbotsverfahrens einzuleiten“, sagte der SPD-Politiker dem „Handelsblatt“. Er hoffe dabei „auf einen Konsens aller demokratischer Parteien“. „Ein weiteres Zuwarten stünde im Widerspruch zum Gebot der wehrhaften Demokratie.“Ein im Auftrag der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die acht Autoren, darunter vier Juristen, eine Sozialwissenschaftlerin, ein Ethnologe und ein Datenanalyst, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Lesen Sie auchIn dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es zudem: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. „Das Gutachten beschreibt gut belegt und in hoher juristischer Qualität die Verstöße zum Beispiel gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde“, sagte Maier.Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.Lesen Sie auchDas Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Lesen Sie auchEine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.SPD fordert nach Gutachten juristische Schritte gegen AfDSPD-Co-Chefin Bärbel Bas sprach sich am Donnerstag ebenfalls für juristische Schritte aus. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, sind alle Demokraten verpflichtet zu handeln. Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie“, teilte sie mit.„Ich erwarte, dass sich die Sicherheitsbehörden mit diesen neuen Belegen eingehend auseinandersetzen“, sagte auch SPD-Co-Chef Lars Klingbeil. Er nehme das Gutachten sehr ernst. „Eine wehrhafte Demokratie muss immer bereit sein, Schritte zu gehen, um sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren.“Grüne drängen auf VerbotsverfahrenDie Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten ebenfalls zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.„Die immer krassere Radikalisierung der AfD und ihre unverhohlene Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nicht zu übersehen“, teilte Haßelmann mit. „Wir müssen jetzt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen und ihrer Zersetzung mit der notwendigen rechtsstaatlichen Entschlossenheit entgegenwirken.“dpa/saha