Seit die Künstliche Intelligenz an den Universitäten Einzug gehalten hat, kursieren dort die unterschiedlichsten Szenarien. Manche halten Prüfungen unter KI-Bedingungen für ein Auslaufmodell und empfehlen ersatzweise die Bewertung von KI-Kompetenz. Andere fordern die Rückkehr zu Klausuren und mündlichen Prüfungen, was die Frage offenlässt, wie der Nachweis wissenschaftlicher Arbeitsfähigkeit künftig erbracht werden soll. Der klassischen Hausarbeit, die genau diesen Zweck erfüllt, wurden schon viele Nachrufe gewidmet. In Kombination mit mündlichen Prüfungen ließe sich jedoch verhindern, dass makellose Arbeiten von Studenten vorgelegt werden, die vom Inhalt keinen blassen Schimmer haben.Die Lage ist also nicht aussichtslos, aber verworren. Klar ist vorläufig nur, dass zusätzliche Prüfungsleistungen an der Massenuniversität nicht kostenneutral erbracht werden können. Wenn die Politik den Hochschulen nicht mehr Lehrpersonal zur Verfügung stellt, werden die Hochschulen mutmaßliche KI-Täuschungen durchwinken, was dem Vernehmen nach schon heute massenhaft geschieht, weil man angesichts der unklaren Rechtslage die juristische Auseinandersetzung scheut und genügend andere Dinge zu tun hat. Dazu kommen weitere Unklarheiten. Die Prüfungsordnungen sind der neuen Technik zumeist noch nicht angepasst. Die Frage, ob KI nur für Orthographie und Grammatik oder auch für Themenfindung, Gliederung und Argumentation verwendet werden darf, bleibt den Dozenten überlassen.KI-Kompetenz auf dem VormarschDie bayerische Landesregierung hat nun ein Machtwort gesprochen und ein generelles Verbot des KI-Einsatzes durch die Prüfungsordnungen per Kabinettsbeschluss verboten. Das Doppel-Verbot, das im bayerischen Hochschulgesetz verankert werden soll, begründete der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume schon an früherer Stelle mit der Gewissheit, dass die Künstliche Intelligenz nicht mehr aus den Hochschulen verschwinden werde. Blume adelte KI-Kompetenz gar zur neuen Kulturtechnik, die gleichberechtigt neben Lesen, Schreiben und Rechnen trete, und rief dazu auf, sie zu fördern.Nun hat das Kompetenzparadigma an den Hochschulen schon viel Unheil gestiftet. Von der Kommunikationskompetenz bis zur Partizipationskompetenz hat es eine Flut seltsamer Wortkombinationen hervorgebracht und zur Entwertung des Fachwissens beigetragen. Wie KI-Resultate ohne Wissensbasis kompetent beurteilt werden sollen, bleibt eine offene Frage. Sinnvoll wäre zumindest, in mündlichen oder schriftlichen Prüfungen ohne KI das Leistungsvermögen der Studenten zu testen, um den KI-induzierten Schwund kognitiver Fähigkeiten aufzuhalten. Wie schnell die KI professionelle Fähigkeiten verkümmern lässt, hat eine in der Fachzeitschrift „The Lancet“ erschienene Studie am Beispiel polnischer Gastroenterologen beispielhaft vorgeführt, wie „Nature“ kürzlich berichtete.Schwierigkeiten bei der Aberkennung von PrüfungsleistungenDas bayerische Anti-KI-Verbot betrifft laut Kabinettsbericht nur die unbeaufsichtigten Prüfungen, sprich Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten. Eine Kennzeichnungspflicht für den KI-Einsatz soll es dort immerhin geben. Weitreichende Schlüsse wird das wohl nicht ermöglichen. Ob Seminararbeiten künftig komplett von der KI geschrieben werden dürfen, ist dem Kabinettsbericht nicht zu entnehmen. Geregelt wird nur das pauschale Verbot. Die entscheidende Frage, wie weit die Mensch-Maschine-Kooperation reichen darf, liegt wohl weiter in der Verfügungsgewalt der Hochschulen.Im Grunde ändert sich also gar nicht so viel. Dem Ministerium geht es vor allem um den symbolischen Aufbruch ins KI-Zeitalter. Dass die KI aus der Hochschule nicht mehr vertrieben werden kann, wie Blume meint, ist schon deshalb realistisch, weil die Detektionssoftware keine rechtssicheren Ergebnisse liefert. Ein pauschales KI-Verbot hat aber auch niemand gefordert. Die Aberkennung von Prüfungsleistungen wegen KI-Betrugs wurde schon mehrfach erfolgreich vor Gericht durchgesetzt, die Verfahren sind aber mit großen Unsicherheiten und erheblichem Aufwand verbunden, zumal sich die Hochschulen nicht allein auf die Software stützen können. Im persönlichen Gespräch lässt sich schnell erkennen, ob Studenten ihr Thema gedanklich durchdrungen haben, etwas anderes ist es, dies vor Gericht nachzuweisen.Die Universitäten müssen trotzdem weiter das Interesse haben, vollständige oder weitgehende KI-Plagiate auszusieben, um akademische Abschlüsse nicht zu entwerten. Pädagogisch stehen sie vor der Aufgabe, Studenten zugleich im Umgang mit der KI zu schulen und ihnen Bildung und Urteilsvermögen zu vermitteln. Es wäre seltsam, allein in den Hochschulen auf den technischen Effizienzgewinn zu verzichten. Die KI hebt den Umgang mit Wissensbeständen auf eine neue Abstraktionsstufe und erleichtert den thematischen Zugang. Man muss nicht mehr umständlich nachschlagen oder große Textmassen durchlesen. Im Prinzip fördert das Manager-Fähigkeiten. Flexible Navigatoren in den Wissensströmen sind noch keine gebildeten Menschen.Statt die KI zu verbieten, müssten diejenigen Fähigkeiten geprüft werden, bei denen das menschliche Denken den Unterschied mache, hat Markus Blume gefordert. Das sagt sich so leicht. Die BWL-Professorin Carola Jungwirth hat in dieser Zeitung beschrieben, wie sie mit erheblichem Aufwand eine Form gefunden habe, die menschliche Reflexionsleistung in den Hausarbeiten vom KI-Beitrag abzuheben. Ob dies auf andere Fächer übertragbar ist und ob ihre Kollegen dauerhaft zur gleichen Anstrengung bereit sind, lässt sich bezweifeln. Logisch bedeutet Blumes Forderung, das menschliche Erfahrungswissen von den KI-Aggregaten abzugrenzen, die selbst die Resultate impliziten Wissens verwalten. Beim momentanen Stand der Technik scheint die Unterscheidung noch möglich zu sein, sie wird aber immer schwerer.Das bayerische Verbot lässt sich als Anstoß für die Hochschulen verstehen, über KI-resistente Prüfungsformate nicht nur nachzudenken, sondern schnellstmöglich klare Vorgaben zu setzen. Es ist auch ein Auftrag an die bayerische Landesregierung selbst, denn diese Formate werden aufwendiger sein und lassen sich nur mit zusätzlichen Mitteln etablieren. Andernfalls würden sich KI-Betrug und Indifferenz gegenüber dem selbständigen Verstandesgebrauch breitflächig durchsetzen.
KI-Verbotsverbot an bayerischen Hochschulen: Was soll das?
Die bayerische Landesregierung will ihren Hochschulen verbieten, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz pauschal zu verbieten. Doch wer hat das überhaupt gefordert? Und wie soll Prüfungsbetrug verhindert werden?







