Nach dem bundesweiten Totalausfall des Bahnfunksystems fordern Politiker und Branchenverbände eine lückenlose Aufklärung der Ursache, ein besseres Notfallmanagement und eine Modernisierung des veralteten Zugfunks. Weil der bundesweite Bahnverkehr am späten Dienstagabend wegen einer Funkstörung für mehrere Stunden eingestellt worden war, saßen Zehntausende Fahrgäste in den Bahnhöfen fest. Doch sie haben Anspruch auf Entschädigung.Der Austausch einer technischen Komponente hatte zu dem plötzlichen Ausfall des digitalen Bahnfunks GSM-R geführt. Weil die Ursache ein interner technischer Fehler und keine „höhere Gewalt“ wie zum Beispiel ein Unwetter war, können betroffene Fahrgäste Ansprüche bei der Bahn geltend machen.
Ab einer Stunde Verspätung am Zielbahnhof gibt es 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück. Ab zwei Stunden Verspätung erstattet die Bahn 50 Prozent. Verfällt die gebuchte Reservierung eines Sitzplatzes wegen des Zugausfalls, wird die Gebühr komplett zurückerstattet.Wenn die fahrplanmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr fällt, kann der Fahrgast bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten auch ein Taxi nehmen, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen. Der Erstattungsanspruch ist allerdings auf einen Betrag von 120 Euro begrenzt.Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung nötig oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden laut Bahn „angemessene Übernachtungskosten“ erstattet – wenn das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt. Nähere Informationen zu den Fahrgastrechten gibt es unter anderem auf den Seiten des Eisenbahnbundesamtes und der Deutschen Bahn.










