StartseitePolitikInternational Iran-Krieg: Präzedenzfall möglich – was hinter Irans „Servicegebühr“ steckt Servicegebühr oder Durchfahrtsabgaben – der Iran beansprucht die Kontrolle der Straße von Hormus, und das offenbar nicht zum Nulltarif. Nicht nur völkerrechtlich dürfte das heikel werden.

Heike Anger, Inga Rogg 23.06.2026 - 13:56 Uhr Artikel anhörenSchiffe bei der Fahrt durch die Straße von Hormus: Geld für „Dienstleistungen“? Foto: Getty ImagesBerlin, Istanbul. Der Iran will die für den internationalen Schiffsverkehr wichtige Straße von Hormus künftig kontrollieren. Das hat Parlamentspräsident Mohammed Bagher Ghalibaf iranischen Staatsmedien auf dem Rückflug nach dem Friedensgipfel mit den USA in der Schweiz mitgeteilt. Die iranische Republik werde die Meerenge in Einklang mit dem Völkerrecht verwalten, sagte der iranische Chefunterhändler.Experten bezweifeln jedoch, dass die Iraner ihre Zusage halten. So hat Teheran eine „Servicegebühr“ für die Durchfahrt der Seestraße ins Spiel gebracht. Doch das sei nach geltendem Seevölkerrecht „schlicht verboten“, sagte die Direktorin des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht in Kiel, Nele Matz-Lück, dem Handelsblatt.Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen untersage Durchfahrtsabgaben ausdrücklich. „Das gilt für Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen, ebenso wie für das Küstenmeer“, erklärte Matz-Lück. „Diese Regel gilt als Völkergewohnheitsrecht für alle Staaten, auch für den Iran, der dem Übereinkommen nicht beigetreten ist.“Hintergrund sind die weiterhin in der Schweiz laufenden Gespräche zwischen dem Iran und den USA auf Basis einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU). Demnach verpflichteten sich die USA und der Iran einschließlich ihrer Verbündeten unter anderem, ihre gegenseitige Blockade der Straße von Hormus sofort aufzuheben. Das MoU umfasst zwei Teile von jeweils 60 Tagen.Dabei hat der Iran zunächst 30 Tage Zeit, die „technischen Hindernisse“ – etwa Seeminen – zu beseitigen. Spätestens danach muss die Handelsschifffahrt wieder das Vorkriegsniveau von rund 135 Schiffen täglich erreichen. Laut einer Mitteilung der „Persian Gulf Strait Authority“ (PGSA) will der Iran dann Gebühren für verschiedene Dienstleistungen erheben.Präzedenzfall für Gebühren in anderen MeerengenReeder müssen demnach mit Kosten für „Sicherheits- und Umweltschutzdienstleistungen und die damit verbundenen iranischen Versicherungen“ rechnen. Diese würden während der ersten 60 Tage des Abkommens vom Iran getragen. Wie es danach weitergeht, ist unklar. Dazu verlangt die PGSA, dass sich die Schiffe registrieren. Die Passage sei ausschließlich durch die von ihr festgelegte Route erlaubt.Für Seerechtlerin Matz-Lück liegt der Fall klar: Eine zukünftige Gebühr für vermeintliche „maritime Dienstleistungen“ verschleiere, dass eine Maut für die bloße Durchfahrt nicht zulässig sei. Was der Iran in den vergangenen Monaten als Gegenleistung verlangt habe, sei zudem kein Entgelt für eine Dienstleistung, „sondern Schutzgeld für das Ausbleiben des Beschusses ziviler Schiffe“, sagte die Seerechtlerin.Iran-Krieg Vance unter Zeitdruck – Gespräche beginnen in der Schweiz Völkerrechtler Matthias Goldmann von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht verweist darauf, dass noch unklar sei, ob der Iran tatsächlich Gebühren für die Durchfahrt durch die Straße erheben werde. „Sofern der Iran Gebühren erhebt, verstößt dies gegen das Völkerrecht“, sagte Goldmann dem Handelsblatt.Gebühren dürften nur für Dienstleistungen wie zum Beispiel Lotsen erhoben werden. Auch widerspräche es dem Recht der friedlichen Durchfahrt, wenn der Iran bei den Gebühren diskriminieren würde, also nicht für alle Staaten Gebühren in der gleichen Höhe erhöbe.Institutsdirektorin Nele Matz-Lück: Risiko einer Verselbstständigung. Foto: Jürgen Haacks, Universität KielNele Matz-Lück warnt vor einem Präzedenzfall, wenn die iranische Praxis faktisch geduldet werde, weil der Öl- und Düngemitteltransport sichergestellt werden müsse. So hatte der indonesische Finanzminister Purbaya Yudhi Sadewa öffentlich überlegt, für das Passieren der Meerenge von Malakka nach iranischem Vorbild ebenfalls Maut zu erheben.Durch diese Wasserstraße werden etwa 40 Prozent des weltweiten Handels verschifft. Eine Blockade würde China besonders treffen. Die Völkerrechtlerin wertet die Äußerung des indonesischen Finanzministers zur Straße von Malakka daher als „Warnsignal“.„Wenn Anrainerstaaten strategisch wichtiger Meerengen weltweit ähnliche Positionen einnehmen, geraten globale Lieferketten erheblich unter Druck“, sagt Matz-Lück. Das habe direkte Folgen für Energiepreise, Lebensmittelsicherheit und Produktionskosten europäischer Unternehmen. „Das Risiko einer Verselbstständigung und ein Rückschritt hinter die jahrzehntelange Praxis der abgabefreien Durchfahrt sind durchaus real“, meint die Seerechtlerin.Für Deutschland und Europa stünde damit zweierlei auf dem Spiel: zum einen die Kosten des eigenen Außenhandels, zum anderen die Stabilität einer völkerrechtsbasierten Weltordnung, auf die mittlere Mächte wie Deutschland besonders angewiesen seien.Europäische Staaten müssen Freiheit der Schifffahrt einfordernIn die laufenden Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran könnten europäische Positionen zwar nicht direkt eingebracht werden, gibt Matz-Lück zu bedenken. Das Rahmenabkommen sei ein bilaterales Dokument, und für die abschließende rechtlich verbindliche Vereinbarung dürfte das auch gelten.Trotzdem könne und müsse Europa öffentlich auf geltendes Völkerrecht hinweisen. „Im Dialog mit Washington, Teheran und in multilateralen Foren, zum Beispiel in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), müssen europäische Staaten darauf bestehen, dass die Freiheit der Schifffahrt nicht durch politischen Druck ausgehöhlt wird“, forderte die Rechtsexpertin.Tagungsort Bürgenstock: Weitere Verhandlungen in der Schweiz erwartet. Foto: REUTERSIn den nächsten Tagen werden im schweizerischen Bergresort Bürgenstock weitere offene Fragen zwischen den USA und dem Iran in Arbeitsgruppen auf technischer Ebene diskutiert. In der Absichtserklärung heißt es, der Iran werde mit dem Oman und im Austausch mit den Anrainerstaaten des Persischen Golfs Gespräche führen, um die künftige Verwaltung und die maritimen Dienste der Seestraße zu regeln. Verwandte Themen IranUSASchweizSchifffahrtOb sich aus dem Vorgehen des Irans ein Präzedenzfall für Gebührenerhebungen in anderen Meerengen ergibt, dürfte laut Völkerrechtler Goldmann auch von anderen Faktoren abhängen: So könnten andere Staaten die Aufhebung von Sanktionen gegen den Iran davon abhängig machen, dass das Land keine Gebühren erhebt.Da das endgültige Abkommen zwischen dem Iran und den USA vom Uno-Sicherheitsrat abgesegnet werden solle, bestünde die Möglichkeit, entsprechende Bedingungen hier mit weltweiter Gültigkeit festzulegen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Iran im Sicherheitsrat eine Mehrheit für die Zulässigkeit von Gebühren findet, schon gar nicht unter den ständigen Mitgliedern“, erklärte Goldmann. „Auch China ist an der Erhaltung des Rechts der friedlichen Durchfahrt gelegen.“ Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. 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