In der EU soll Kindesmissbrauch im Internet künftig strenger bestraft werden. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich einer Mitteilung zufolge unter anderem auf neue einheitliche Straftaten, die mit zunehmender technologischer Entwicklung auftreten. Demnach soll etwa EU-weit strafbar sein, für den Zugriff auf Livestreams von sexuellem Kindesmissbrauch zu bezahlen.Außerdem soll einheitlich unter Strafe stehen, KI-Systeme zur Herstellung von Missbrauchsmaterial zu erwerben, zu besitzen oder zu verbreiten. Dies sei angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes oder anderem KI-generiertem Missbrauchsmaterial notwendig, hieß es. Auch der Besitz und Austausch von Anleitungen zur Begehung von Kindesmissbrauch oder zur Herstellung von entsprechendem Material, etwa als Buch oder Online-Leitfaden, soll strafbar sein.

Zudem legten die Unterhändler längere Verjährungsfristen und schärfere Strafen fest. In Deutschland gibt es bereits hohe Verjährungsfristen. Die neuen Regelungen sehen auch Maßnahmen zum Opferschutz vor, wie zum Beispiel ein Recht auf Entschädigung durch die Täter.Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Danach haben die nationalen Regierungen drei Jahre Zeit, ihre Strafgesetzbücher anzupassen.