Wann Schülerinnen und Schüler auf Hitzefrei hoffen dürfen Bei Temperaturen wie heute ist es wichtig zu wissen, wie Schulen in Deutschland damit umgehen. Haben Schülerinnen und Schüler Chancen auf Hitzefrei? Generell entscheidet darüber die jeweilige Schulleitung, es gibt keine bundesweiten Vorgaben, teilweise aber landesweite, zumeist mit Richtwerten. Außerdem müssen die Schulen, vor allem Grundschulen, eine Betreuung der Schüler auch ohne Unterricht sicherstellen. Die Nachrichtenagentur kna stellt dazu eine hilfreiche Übersicht zur Verfügung: Im Saarland und in Bayern gibt es keine landesweiten, gesetzlichen Vorgaben für Hitzefrei an Schulen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es „kein Recht auf Hitzefrei“. Zunächst sollen aber alternative Unterrichtsformen, etwa im Freien, oder verkürzte Stunden, ausprobiert werden. In Baden-Württemberg gilt, dass um 11.00 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten gemessen werden müssen. Hitzefrei gibt es frühestens nach der 4. Schulstunde. Zudem sollen sich benachbarte Schulen abstimmen. An Berufsschulen und für die gymnasiale Oberstufe gibt es kein hitzefrei. In Bremen ist der Richtwert, dass für Vorklassen und die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Unterricht zum Ende der Unterrichtsstunde beendet werden kann, in deren Verlauf im Schulgebäude eine Temperatur von mindestens 25 Grad festgestellt wurde. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 kann der Unterricht zum Ende der darauffolgenden Unterrichtsstunde beendet werden. In Hessen gilt für Hitzefrei, über das die Schulleitung entscheidet, laut Erlass des hessischen Kultusministeriums in der Regel eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad im Klassenzimmer. In Nordrhein-Westfalen gilt als Anhaltspunkt eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Bei weniger als 25 Grad Außentemperatur ist kein Hitzefrei möglich. Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Schüler der Sekundarstufe II, also der Oberstufe, erhalten kein Hitzefrei. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können die Schulleitungen in Brandenburg für Klassenstufen 1 bis 10 eigenverantwortlich hitzefrei geben. Richtschnur sind 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten um 10 Uhr. Dann soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden. In Sachsen-Anhalt dürfen Schulen hitzefrei geben, wenn die Temperatur in einem „repräsentativen Unterrichtsraum“ um 11.00 Uhr 26 Grad oder mehr erreicht. Das gilt aber in der Regel nur für Schüler in den Schuljahrgängen 1 bis 10 nach der 5. Unterrichtsstunde. In Ausnahmefällen darf der Unterricht auch schon nach der vierten Stunde enden. In Hamburg entscheidet die Schulkonferenz, ob die Klassen 1 bis 9 hitzefrei bekommen. Möglich ist das ab 11.30 Uhr, wenn die Temperatur nicht mehr zumutbar ist. Alternativ können Lehrer nach draußen wechseln oder Räume verlegen. In Niedersachsen sieht es ähnlich aus. Dort wurde die Möglichkeit für Hitzefrei bei unzumutbaren Temperaturen in den Klassen aber im vergangenen Jahr auch auf die Oberstufe und Berufsschulen ausgeweitet. Eine konkrete Temperaturgrenze für die Anordnung von Hitzefrei gibt es in Berlin nicht mehr. Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden oder Stunden ausfallen lassen. Auch in Sachsen gibt es keine feste Temperatur. Die Schulleitung darf die Stundenzahl verkürzen, Pausen verlängern oder den Unterricht draußen stattfinden lassen. Ähnlich sieht es in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen aus.