Fortschritt ist schön, macht aber Mühe. Solange alles beim Alten bleibt, muss niemand etwas dazulernen, die überkommenen Regeln bleiben einfach in Kraft. So bequem ist Stillstand. Wenn etwas Neues entdeckt oder erfunden wird, brauchen unsere Regeln dagegen manchmal ein Update. Am Mittwoch haben die Abgeordneten des Europaparlaments für ein solches Update der Gentechnikregeln in der EU gestimmt. Es war höchste Zeit dafür.Künftig müssen Pflanzen, die mit einer bestimmten Form der Gentechnik gezüchtet wurden, in der EU nicht mehr eigens gekennzeichnet und gesondert zugelassen werden. Als vor einem Vierteljahrhundert auf Druck der Öffentlichkeit die strengen Regeln beschlossen wurden, die de facto einem Gentechnikverbot in Europa nahekamen, gab es diese neue Art der Pflanzenzüchtung noch nicht.

Die Methode beruht auf der sogenannten Genschere CRISPR-Cas, deren Erfinderinnen dafür den Chemienobelpreis bekommen haben. Sie ermöglicht gezielte Veränderungen an pflanzeneigenen Genen. Es sind Veränderungen, die auch durch eine zufällige Mutation erreicht werden können, wie sie sich die Züchtung seit Jahrtausenden zunutze macht. Ob diese Veränderungen planvoll oder zufällig zustande kamen, lässt sich im Ergebnis nicht erkennen.Ein nützliches Werkzeug, aber kein WundermittelFür Pflanzen, denen fremdes Erbgut eingespeist wird, bleibt die gewohnte Pflicht zur Kennzeichnung in Kraft. Dasselbe gilt für Pflanzen, denen eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter angezüchtet wurde. Diese Unterscheidung ist wichtig. Sie hilft den Kunden im Supermarkt, die etwas gegen die alte Gentechnik haben. Und sie mindert die Gefahr, dass die Verbreitung resistenter Pflanzen die Verbreitung neuer, schwieriger zu bekämpfender Schädlinge fördert.Außerhalb Europas wird die Genschere schon seit einiger Zeit eingesetzt. Dort sieht man: Es geht nicht um ein Wundermittel, das im Handumdrehen Gemüse mit mehr Vitaminen oder Getreide mit vielfachem Ertrag herbeizaubert. Es handelt sich vielmehr um ein nützliches Werkzeug, um Pflanzen etwas schneller und mit etwas weniger Aufwand robuster, gesünder oder auch einfach nur schmackhafter zu machen.Die Züchter berichten, dass sie jetzt nur noch acht Jahre für eine Neuentwicklung brauchen, wo es vorher zehn waren. Einige neue Sorten sind in Japan und Amerika inzwischen zugelassen, die Anbauflächen nehmen stetig zu. Aufsichtsbehörden und Wissenschaftsorganisationen sagen: Es liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, dass diese Lebensmittel in irgendeiner Weise schädlich für die Gesundheit sein könnten.Womöglich kommt jetzt ein Bio-BoomAuch vieles, was sonst noch gegen die neuen Züchtungsmethoden vorgebracht wird, ist wenig stichhaltig. Oft heißt es etwa, nur Großkonzerne könnten sich CRISPR-Cas leisten. Mittelständische Pflanzenzüchter, die das Geschäft kennen, kommen zu einem anderen Schluss: Die Genschere ist zwar Hightech, aber sie erfordert kein Hochglanzlabor mit sündhaft teuren Apparaten.Ein weiterer populärer Einwand lautet, dass Supermarktkunden künftig nicht mehr gentechnikfrei einkaufen könnten. Das stimmt nicht. Erstens unterliegt die althergebrachte Gentechnik immer noch den alten Regeln. Zweitens sind Bio-Lebensmittel von der Lockerung ausgenommen; womöglich steigt dadurch die Nachfrage nach Bio-Ware. Drittens werden darüber hinaus Supermarktketten oder Erzeugerverbände schnell eine freiwillige Kennzeichnung einführen, wenn ihre Kunden es verlangen. Womöglich wirbt sogar mancher Hersteller dann mit Gentechnik-Freiheit.Gut, dass der Fortschritt nun auch in Europa Einzug halten darf. Bleibt die Frage nach der Patentierbarkeit von Pflanzenmerkmalen. Die neue Regelung sieht diese Möglichkeit vor. Es ist richtig, geistiges Eigentum zu schützen; es wäre schlecht, wenn das zu weniger Wettbewerb unter den Züchtern führen würde. Bisher dürfen sie das Saatgut der Konkurrenz nutzen, um neue Sorten zu züchten. Prohibitiv hohe Lizenzgebühren für die Nutzung künftiger Patente würden den Fortschritt bremsen. Eine kluge Regel dafür wird noch gesucht.