Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen.
Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt. Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.
Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet, sowie dass viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern.Unterschiede nach Intensität der EingriffeBei dem Vorhaben geht es um »neue genomische Techniken« (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden.












