Die neuen EU-Regeln sollen in zwei Jahren angewendet werden. Im Supermarkt dürfen dann genveränderte Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung liegen.17.06.2026, 14.36 Uhr2 LeseminutenTrotz den neuen Regeln: Komplett ungeprüft sollen auch künftig keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Markt kommen. (Symbolbild)IMAGO/Tom Chance / Imago(dpa) Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Regeln zur Gentechnik auszunehmen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Gentechnisch veränderte Pflanzen kommen auch künftig nicht komplett ungeprüft auf den Markt. Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.Befürworter hoffen auf resistentere SortenBefürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Wissenschafter erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet sowie, dass viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern.Bei dem Vorhaben geht es um «neue genomische Techniken» (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich sind mit Genscheren sowohl kleine als auch deutlich grössere Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Genschere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden. Künftig gibt es rechtlich zwei Kategorien für solche Gentechnik.Regeln erlauben auch PatenteGentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden, sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Das gleiche gilt für Futtermittel. Für derart veränderte Pflanzen entfallen Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker.Wenn grössere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden, gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden.Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt.Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Die Abgeordneten hatten ursprünglich ein Verbot von Patenten gefordert. In Verhandlungen mit Unterhändlern der EU-Staaten rückten ihre Vertreter schliesslich davon ab. Die EU-Kommission soll zusammen mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten.
Gentechnik bei Lebensmitteln: Neue EU-Regeln ab 2028
Die neuen EU-Regeln sollen in zwei Jahren angewendet werden. Im Supermarkt dürfen dann genveränderte Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung liegen.











