Für die einen ist sie die Zukunft der Landwirtschaft, für die anderen die Erlaubnis von Gentechnik durch die Hintertür: Das Europaparlament hat am Mittwoch endgültig den Weg für mit der sogenannten Genschere veränderte Pflanzen in Europa freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür. Pflanzen mit einer begrenzten Anzahl von Eingriffen werden mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen gleichgestellt. Der neue Rechtsrahmen soll von Mitte 2028 an anwendbar sein.Aus solchen Pflanzen hergestellte Lebensmittel müssen damit nicht mehr als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden. Die Schwelle für solche NGT-1-Pflanzen liegt bei zwanzig Eingriffen ins Erbgut. NGT steht für neue genomische Techniken. Bei der Kategorie NGT-1 muss nur das Saatgut gekennzeichnet sein. Das soll Ökolandwirten ermöglichen, vollständig gentechnikfreie Produkte anzubieten.Stärker veränderte Pflanzen (NGT-2) werden genauso behandelt wie traditionell gentechnisch veränderte Pflanzen. Sie müssen klar erkennbar gekennzeichnet werden. Die Staaten dürfen zudem den Anbau untersagen. Der Ministerrat hat die neuen Regeln schon Mitte April angenommen. Sie können damit in Kraft treten.Lobbyschlacht vor dem VotumDem Votum im Parlament war eine regelrechte Lobbyschlacht zwischen den Befürwortern und Gegnern vorausgegangen. Dabei ging es auch darum, ob und inwieweit die Agrarkonzerne künftig Patente auf mit dem Verfahren veränderte Pflanzen und ihre Eigenschaften beantragen können.Die Genschere Crispr/Cas erlaubt gezielte Eingriffe ins Genom von Pflanzen. Anders als bei traditionellen gentechnisch veränderten Pflanzen werden keine fremden Gene in eine Pflanze eingeschleust, etwa um sie gegen Schädlinge resistent zu machen. Vielmehr können einzelne Genbausteine gezielt entfernt, hinzugefügt oder umgeschrieben werden.Die Befürworter betonen: Das beschleunige nur Prozesse, die auch mit herkömmlicher Züchtung möglich wären, und sei präziser. Änderungen an bis zu zwanzig Stellen wiederum könnten auch zufällig in der Natur entstehen. Sie versprechen sich von NGT die Möglichkeit, Pflanzen in Zeiten von Wassermangel und Klimawandel resistenter zu machen. Die Europäische Kommission teilt diese Sicht. Sie hatte deshalb schon 2023 vorgeschlagen, die Regeln für NGT zu lockern.Gegner: Vorsorgeprinzip wird über Bord geworfenGentechnik-Gegner sagen, die Risiken der Genschere seien nicht ausreichend getestet. Die Verbraucher wollten beim Kauf wissen, ob Produkte gentechnisch verändert seien. Das gelte auch für die neue Gentechnik. „Ohne Kennzeichnung gibt es keine echte Wahlfreiheit“, sagte die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl. „Das Vorsorgeprinzip wird de facto über Bord geworfen, Umwelt- und Verbraucherschutz massiv geschwächt“, sagte Martin Häusling von den Grünen. Da im Ökolandbau weder NGT-1- noch NGT-2-Pflanzen erlaubt sind, kommt Kritik nicht zuletzt von dort.In der Frage der Patente reichte die Zahl der Kritiker jedoch weit über das Lager der klassischen Gentechnik-Gegner hinaus. Auch der Deutsche Bauernverband und Vertreter der Christdemokraten warnten davor, der Agrarindustrie zu viel Spielraum zu verschaffen. Bisher können Landwirte über das von ihnen gekaufte Saatgut frei verfügen, es kreuzen und weiterentwickeln. Das ist ihr „Züchterprivileg“. Das wäre mit der Neuregelung dahin, warnen Kritiker. Das würde auch kleine und mittelständische Züchter benachteiligen, warnt der Bauernverband. Die Genschere sei „eines von vielen Instrumenten im Werkzeugkasten der Pflanzenzüchtung“. Das begründe „keinen besonderen Anspruch auf Patentierung“.Weniger kritisch sieht es der europäische Bauernverband Copa-Cogeca. „Diese Einigung ist bahnbrechend für die europäische Landwirtschaft“, sagte Thor Gunnar Kofoed, Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Saatgut. NGTs können Landwirten helfen, sich an veränderte Bedingungen anzupassen, und eine nachhaltige Produktion sowie die Ernährungssicherheit in der EU fördern.Parlament konnte Patentschutz nicht verhindernDas Parlament wollte deshalb ursprünglich Patente auf per NGT veränderte Pflanzen, deren genetische Information und Verfahrensmerkmale ganz verbieten. Es konnte sich damit aber nicht gegen den Ministerrat durchsetzen. Geblieben ist letztlich vor allem, dass Patente in einer Datenbank veröffentlicht werden sollen.Große Konzerne könnten künftig damit Patente auf NGT-Pflanzen anmelden – selbst dann, wenn ähnliche Eigenschaften auch natürlich vorkommen oder durch klassische Züchtung entstehen könnten, warnt der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling. Das werde die ohnehin starke Konzentration im Saatgutmarkt weiter verschärfen, die Abhängigkeit von Landwirten von wenigen multinationalen Konzernen erhöhen, Saatgut verteuern und die Freiheit von Züchtern und Bauern weiter einschränken.„Wer Kennzeichnung abbaut und Patente ausweitet, stärkt nicht Innovation, sondern die Marktmacht weniger Konzerne, schwächt mittelständische Unternehmen im Pflanzenzüchtungssektor und macht den Weg frei für die Privatisierung unserer genetischen Ressourcen“, sagt auch Noichl.Agrarkonzerne: Patente fördern Transparenz und VertrauenDie Verteidiger des Pakets halten dem entgegen, man könne die Patentfrage später lösen. Erst einmal müsse man den Rechtsrahmen für per Genschere veränderte Pflanzen schaffen, um im globalen Wettbewerb nicht abgehängt zu werden. Das gelte umso mehr, seit die EU das Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten vorläufig anwende, betont der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins. Im Übrigen dürfe man die Patentämter nicht unterschätzen. Die könnten zwischen echten Innovationen und Anträgen auf Schutz natürlich vorkommender Eigenschaften unterscheiden.Der Agrarkonzern Bayer wiederum betont, Patente förderten Transparenz und Vertrauen, da sie eine frühzeitige Offenlegung technischer Erkenntnisse zwingend vorschreiben. Ohne einen solchen Rahmen fänden Innovationen hinter verschlossenen Türen statt, was den Fortschritt verlangsame und die Wettbewerbsfähigkeit Europas schwäche.